Vor vier Wochen haben 58 Prozent der Bevölkerung der 13. AHV-Rente zugestimmt. Diese hohe Zustimmung kann als Vertrauensbeweis in die AHV interpretiert werden. Eine Mehrheit der Bevölkerung will die AHV als Teil der kollektiven Vorsorge stärken. Mit der ersten und zweiten Säule soll es möglich sein, auch nach der Pensionierung die gewohnte Lebenshaltung in angemessener Weise fortzusetzen.
Der Gastautor
Serge Gaillard ist Ökonom und ehemaliger Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung.
Die hohe Zustimmung zu einem Ausbau der AHV ist vermutlich auch auf einen Vertrauensverlust in die zweite Säule zurückzuführen. Wegen der tiefen Zinsen wurden im letzten Jahrzehnt in vielen Branchen die Umwandlungssätze gesenkt. Wo eine Kompensation aus Reserven oder Arbeitgeberzuschüssen nicht möglich war, sind die Renten hinter der Lohnentwicklung zurückgeblieben. Leider liegen kaum Statistiken zur Entwicklung der Neurenten in den verschiedenen Wirtschaftszweigen vor. Es muss aber vermutet werden, dass sich hinter den bekannten Durchschnittszahlen sehr unterschiedliche Entwicklungen verbergen. Während im staatlichen Bereich und in Branchen mit hohen Margen die Arbeitgeber durch Zuschüsse oder höhere Beiträge die Folgen der tieferen Zinsen wenigstens teilweise abgefedert haben, dürfte in einigen Branchen das Verhältnis der Renten zu den Löhnen heute tiefer sein als noch vor 10 bis 15 Jahren. Damit dürfte die zweite Säule zu einer Zunahme der Ungleichheit im Pensionsalter beigetragen haben.
Eine gute Altersvorsorge ist nicht gratis zu haben. Die 13. AHV-Rente muss finanziert werden. Damit die Ausgaben der AHV die Einnahmen nicht übersteigen, muss die Finanzierung möglichst gleichzeitig mit der Einführung der 13. Rente im Jahr 2026 gesichert sein. Höhere Beiträge können entweder als Lohnprozente oder indirekt als zweckgebundene Zuschläge zur Mehrwertsteuer erhoben werden. Auch eine Kombination der beiden ist möglich. Es gibt zwar Unterschiede zwischen diesen beiden Beitragsarten. Sie sind jedoch nicht so gross, wie häufig behauptet wird. In beiden Fällen sind die Beiträge abhängig vom Einkommen. Wer mehr verdient, bezahlt höhere Lohnbeiträge. Wer mehr verdient, konsumiert auch mehr. Somit bezahlt er oder sie auch einen höheren Beitrag über die Mehrwertsteuer. Die Auseinandersetzungen um die zwei Beitragsarten sollte nicht dazu führen, dass die Finanzierung der 13. Rente verzögert wird. Je länger die Ausgaben der AHV höher sind als die Einnahmen und je mehr der AHV-Fonds geschwächt wird, umso schwieriger wird es sein, das finanzielle Gleichgewicht wiederherzustellen. Deshalb sollte die Finanzierung der 13. Rente nicht auf die lange Bank geschoben werden.
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“Höhere Beiträge können entweder als Lohnprozente oder indirekt als zweckgebundene Zuschläge zur Mehrwertsteuer erhoben werden. Auch eine Kombination der beiden ist möglich. Es gibt zwar Unterschiede zwischen diesen beiden Beitragsarten. Sie sind jedoch nicht so gross, wie häufig behauptet wird. In beiden Fällen sind die Beiträge abhängig vom Einkommen. “
Lohnprozente zahlen nur die Erwerbstätigen. Die 13.Rente darf unter keinen Umständen, auch nicht teilweise, mittels Lohnprozenten erfolgen. Dies vor allem, weil die Altlast per 2050 immer noch über 100 Mrd. beträgt. Dieser Restposten kann immer noch auf die Letzten Leistungsanhebungen aus den 70ern zurückgeführt werden. Die AHV muss zeitgerecht finanziert werden. Nachfinanzierungen bevorzugen die Alten in unserer Gesellschaft welche nicht mehr oder nur noch wenig an der Finanzierung beitragen.
Die Einnahmen zur 13.Rente sollten mittels MWSt generiert werden und müssen zeitgleich mit den Ausgaben erfolgen damit die Umlage fair umgesetzt wird. Die Einnahmen müssen natürlich auch nachhaltig aufgegleist werden, damit Nachfinanzierungen, wie bis anhin üblich, ohne massive demografische oder wirtschaftliche Verwerfungen, nicht mehr erfolgen.