Bereits beschlossen ist ...

... der Anstieg des Rentenalters für Frauen von 64 auf 65 Jahre. Die Anhebung erfolgt in Schritten zu je drei Monaten;

... der Begriff Referenzalter im AHV-Gesetz. Er ersetzt den Begriff Rentenalter;

... dass Renten vom 63. Altersjahr an vorbezogen werden können. Der Bundesrat hatte die Altersgrenze 62 beantragt.

... dass die AHV-Reform mit dem höheren Frauen-Rentenalter mit der Vorlage zur Erhöhung der Mehrwertsteuer verknüpft wird;

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Umstritten ist ...

... wie vielen Frauen das spätere Rentenalter beim Bezug der Rente und beim Vorbezug ausgeglichen wird. Der Nationalrat möchte sechs so genannte Übergangs-Jahrgänge ab Inkrafttreten berücksichtigen, der Ständerat neun.

... das Modell für den finanziellen Ausgleich für die Frauen. Der Nationalrat hat ein Modell gewählt, das entsprechend dem massgebenden Einkommen Rentenzuschläge gewährt. Er will damit besondere Rücksicht nehmen auf tiefe Einkommen. Der Ständerat dagegen hat ein so genanntes Trapez-Modell gewählt, gemäss dem je nach Zeitpunkt des Erreichens des Referenzalters 65 ein zunächst steigender und dann wieder fallender Zuschlag gewährt wird.

... in welchem Ausmass Frauen der Übergangs-Jahrgänge bei einem Renten-Vorbezug die Renten gekürzt werden. Der Nationalrat hat eigene Kürzungsansätze für die "Übergangsgeneration" beschlossen, der Ständerat darauf verzichtet;

... welcher Freibetrag für AHV-Rentnerinnen und -Rentner gilt, die eine Erwerbsarbeit haben. Der Nationalrat möchte bei den zurzeit geltenden 16'800 Franken im Jahr bleiben, der Ständerat auf 24'000 Franken erhöhen;

... ob noch erwerbstätige AHV-Rentnerinnen und Rentner entscheiden können, ob sie den Freibetrag beanspruchen oder aber die AHV-Beiträge auf allen Einkünften bezahlen wollen, um ihre Rente aufzubessern. Der Nationalrat hat ein solches «Opting Out» beschlossen;

... ob die Karenzfrist für die Hilflosenentschädigung von einem Jahr auf 90 Tage verkürzt wird. So möchte es der Nationalrat handhaben;

... in welchem Ausmass die Mehrwertsteuer für die Zusatzfinanzierung der AHV erhöht wird. Der Nationalrat will den Normalsatz von heute 7,7 Prozent um 0,4 Prozentpunkte erhöhen, der Ständerat um 0,3. Die beiden tieferen Sätze wollen beide Räte um 0,1 Prozentpunkte nach oben anpassen;

... ob Gewinne der Nationalbank aus Negativzinsen für die Zusatzfinanzierung der AHV beansprucht werden. Der Nationalrat hat sich dafür entschieden. Der Ständerat hat diese Finanzierungsquelle bisher abgelehnt.

(sda/tdr)