Die neue UBS wird nicht aufgespalten und auch nicht in ihrer Marktmacht zurückgebunden. Dies hat die Finanzmarktaufsicht (Finma) am Mittwoch verkündet. Damit hat sie alle Bedenken der Wettbewerbskommission (Weko) beiseitegeschoben. Die Weko befand, dass die UBS in sechs Teilmärkten marktmächtig ist und der Wettbewerb für gewisse Bankdienstleistungen in Gefahr ist. Die Finma hingegen lässt sich davon nicht beeindrucken. Wie ist das möglich?

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Der Finma-Entscheid bestätigt den Trend der Politik, das Rad in der Wettbewerbspolitik zurückzudrehen. Allen voran blasen Economiesuisse und der Gewerbeverband zum Angriff aufs Kartellrecht. Sie wollen die Verfolgung schädlicher Kartelle behindern.

Im Ständerat setzt sich die FDP geschlossen dafür ein, das Kartellgesetz zu schwächen. Unterstützt wird sie von einigen SP-, SVP- und Mitte-Vertretern, darunter Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard, Axpo-Verwaltungsrat Jakob Stark und Gewerbeverbandspräsident Fabio Regazzi.

Ein dornenvoller Kampf gegen Kartelle

Es wäre besser, wenn diese Parlamentarier die Geschichte des langen Kampfes gegen Kartelle in der Schweiz studieren würden. Während die EU 1962 ein relativ scharfes Kartellverbot samt Bussen erliess, blieben Oligopolisten in der Schweiz unbehelligt. Ob Banken-, Autoimport- oder Bierkartelle – die Liste ist lang. Hersteller betreiben die Preisbindung zweiter Hand. Firmen, Private, Spitäler, Unis und Private bezahlen viel zu viel.

So konnten beispielsweise Brauereien ihr Gebietskartell damit rechtfertigen, dass man die Versorgung ins hinterletzte Bergtal aufrechterhalten müsse. Kein Witz.

Wirtschaftskrise wirkt als Schocktherapie

Dann die Wirtschaftskrise der frühen 90er-Jahre. Sie ist der Schock, der zum Umdenken führt. Das Parlament beschliesst ein scharfes Kartellverbot, aber ein wesentlicher Teil fehlt: Die Bussenkompetenz der Wettbewerbskommission. Die Baukartelle machen munter weiter.

Dann ein zweiter Schock 1999: Das Vitaminkartell von Pharmaherstellern fliegt auf, und der Schweizer Konzern Roche steckt mittendrin. Er wird verurteilt, aber in der Schweiz kommt er straflos weg. Der Aufschrei ist gross. 2003 endlich führt das Parlament Bussen für Kartellisten ein – 41 Jahre nach der EU.

Wettbewerbspolizei bekommt Zähne

Die Wettbewerbskommission legt los. Sie erwischt und büsst etliche Kartellisten, vor allem im Bau- und Zuliefergewerbe. Geschädigt sind Kantone und Gemeinden, aber auch Private, die zu hohe Preise bezahlen. Auch die Swisscom wird wegen marktmächtiger Praktiken verurteilt. Nur im Detailhandel bleibt es schwierig, Kartellpraktiken nachzuweisen. Hersteller kämpfen vor Gericht gegen Verurteilungen. Sie argumentieren damit, dass ihre Absprachen nicht so schlimm oder zu rechtfertigen seien.

Bis zum sogenannten Elmex-Entscheid des Bundesgerichts 2016. Es geht erneut um Gebietsabsprachen. Endlich klärt das Bundesgericht letztinstanzlich, dass eine Absprache allein als Beweis genügt, um als Kartell zu gelten und dafür gebüsst zu werden. Die negativen Folgen im Wettbewerb muss die Wettbewerbspolizei nicht auch noch beweisen. Die Schweiz ist auf dem internationalen Niveau der Kartellverfolgung angekommen. Dies dauerte 54 Jahre!

Seitdem werden Kartelle hart angepackt. Die Gebüssten jammern und deren Anwälte lobbyieren im Parlament hart dagegen. Es steht derzeit viel auf dem Spiel mit der angedachten Kartellrechtsrevision. Die FDP und ihre «Pro-Kartell»-Allianz tun gut daran, ihre Haltung zu überdenken und eine Aufweichung des Kartellgesetzes abzulehnen.