Gute Noten für Iris Ritzmann, schlechte für Christoph Mörgeli und miserable für ihren Chef. Dieses Zeugnis stellt ein Expertenbericht den medizinhistorischen Dissertationen aus, welche von diesen Personen betreut wurden. Dies zeigt ein Bericht, den die Uni Zürich auf Geheiss des Bundesgerichts nun veröffentlicht hat.

Christoph Mörgeli hat seine Doktorierenden an der Universität Zürich ungenügend betreut. Zu diesem Schluss sind vor rund zwei Jahren internationale Experten gekommen, welche die Qualität von 39 medizinhistorischen Dissertationen aus den Jahren 2002 bis 2012 untersucht haben. Dies gab die Uni Zürich Anfang Oktober 2013 bekannt.

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Einsicht durchgesetzt

Die Universität hatte das Gutachten im Nachgang eines Beitrags der «Rundschau» des Schweizer Fernsehens SRF in Auftrag gegeben. In der Sendung wurde über die angeblich mangelhafte Betreuung der Doktoranden durch Mörgeli als Mitarbeiter des Medizinhistorischen Instituts berichtet. Journalisten der «Rundschau» und des «Tages-Anzeigers» verlangten in der Folge Einsicht in den Bericht. Am Dienstag hat die Uni diesen nun veröffentlicht, wie es das Bundesgericht im Januar verlangt hatte.

Die Experten Wolfgang U. Eckart, Heidelberger Professor für Medizingeschichte, Andreas Thier, Zürcher Professor für Rechtsgeschichte, und Eckhart G. Hahn, emeritierter deutscher Medizinprofessor, verteilten unterschiedliche Noten an die Betreuenden.

«Fast immer im unteren Qualitätssegment»

Mit Abstand am besten beurteilt wird Iris Ritzmann, entlassene Mitarbeiterin des Medizinhistorischen Instituts. Es zeige sich, dass die von Ritzmann betreuten Arbeiten «mit weitem Abstand die höchste Qualität» der Kontrollgruppe ausweisen, heisst es im Bericht. Mit «weitem Abstand die schlechteste Qualität» haben Arbeiten, für die Beat Rüttimann zuständig war. Rüttimann war der einstige Chef von Christoph Mörgeli und stellte diesem stets gute Qualifikationen aus, anders als sein Nachfolger Flurin Condrau.

Die von Christoph Mörgeli betreuten Arbeiten «bewegen sich in der Regel in einem unteren Segment der Qualitätsskala», heisst es in dem Bericht weiter. Im Detail ist der Kommission aufgefallen, dass es sich bei Arbeiten aus den Betreuungsgruppen Rüttimann und Mörgeli «um wenig oder gar nicht kommentierte Textabschriften handelt». Es müsse jedoch betont werden, dass sich in beiden Gruppen auch analytische Arbeiten finden, die sich aber in der Qualität «fast immer im unteren Qualitätssegment befinden».

Mörgeli verwies auf mangelnde Sprachkompetenz

Den Doktorierenden attestiert die Expertengruppe in vielen Fällen grosses Engagement, Leistungsbereitschaft und Fleiss. Die mangelnde Qualität der Arbeiten rühre daher, dass sie «in der Betreuung allein gelassen wurden». Christoph Mörgeli wies die Kritik an seiner Arbeit als betreuende Person von Doktorierenden stets zurück. «Ich stehe voll hinter den Arbeiten, die ich betreut habe», sagte er anlässlich der Präsentation der Ergebnisse des Expertenberichts gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Mörgeli räumte zwar ein, dass es teilweise auch Probleme mit der Sprachkompetenz gegeben habe. Beinahe die Hälfte der von ihm Betreuten habe ausländische Wurzeln. «Hätte ich diese Doktoranden nicht betreut, hätte man mir dies sicher aus parteipolitischen Gründen zum Vorwurf gemacht», sagte er.

Neue Promotionsverordnung

Er wies auch darauf hin, dass die Qualität der von der Expertenkommission überprüften 39 Dissertationen seinerzeit von der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich als «mindestens genügend» beurteilt worden seien.

Wie die Universität weiter mitteilt, hat die Medizinische Fakultät mittlerweile eine neue Promotionsverordnung erlassen, die seit April 2015 in Kraft ist. Sie schreibt vor, dass zu jeder Dissertation zuerst ein Fachgutachten durch den Dissertationsleiter erstellt werden muss, dann eine Prüfung durch die ständige Dissertationskommission erfolgt, und schliesslich von einem anderen Professor ein Zweitgutachten geschrieben wird.

Zudem hat die Medizinische Fakultät in einem Handbuch eine Anleitung für Doktorierende sowie Empfehlungen für Promotionsberechtigte und Leitende von Dissertationen zusammengefasst. Dieses seit Mitte 2015 bestehende Handbuch soll die Qualität von Promotionsverfahren sichern.

Ungenügenden Leistungen als Konservator und Verantwortlicher

Mörgeli war im September 2012 von der Leitung der Universität als Kurator des Medizinhistorischen Museums per sofort freigestellt worden. Begründet wurde der Entscheid mit ungenügenden Leistungen Mörgelis als Konservator und Verantwortlicher für die Objektsammlung sowie mit seiner massiven Verletzung der Loyalitätspflicht gegenüber der Universität.

Ins Rollen gebracht haben soll die ganze Affäre Iris Ritzmann, indem sie dem «Tages-Anzeiger» zwei kritische und zugleich vertrauliche Berichte über die Arbeit von Mörgeli als Museumskurator zugespielt haben soll.

(sda/gku)