Eine wertvolle Fracht machte sich vor wenigen Tagen vom Zürcher Flughafen auf den Weg nach Griechenland. 118 antike Münzen wurden von der Zürcher Staatsanwaltschaft dem griechischen Anwalt Ilias Bissias und einem Beamten des Kultusministeriums übergeben und am gleichen Tag nach Athen gebracht. «Jede Rückführung von Kulturgütern in deren Ursprungsland ist ein Sieg zugunsten des kulturellen Erbes des betroffenen Staates und gleichzeitig ein wichtiges Signal im Kampf gegen den illegalen Handel mit abhanden gekommenen Antiquitäten», freut er. Bissias vertritt in diesem Verfahren die Interessen des griechischen Staates.

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Nicht nur in Griechenland werden immer wieder historische Kulturgüter gestohlen. Alleine in Zürich kommt es jährlich etwa zu einem halben Dutzend solcher Kulturgüterschutzfälle, erklärt Bernhard Hecht von der Zürcher Staatsanwaltschaft. Oftmals bleiben die historischen Schätze für immer verschwunden.

Monatelanges Hin und Her

Die Münzen kamen im November 2011 versteckt im CD-Player eines belgischen Sammlers in die Schweiz. Doch damit kam er nicht weit. Bereits am Zürcher Flughafen wurde die wertvolle Fracht von Zollbeamten beschlagnahmt. Offenbar wollte der in Griechenland lebende Belgier die Münzen in Zürich verkaufen. Zum Wert der 118 antiken Münzen aus Nordgriechenland gibt es keine genauen Angaben.

Der Belgier behauptete gegenüber den Beamten, die griechischen Tetrabolen und Tetradrachmen aus dem vierten Jahrhundert vor Christus rechtmässig bei einem Londoner Münzenhändler erworben zu haben. «Die Person konnte zum Teil geltend machen, dass die Münzen schon vor längerer Zeit legal erworben wurden», so Hecht. Daher hob die zuständige Staatsanwaltschaft am Flughafen ihren eigenen Strafbefehl auf, mit dem zuerst die Einziehung der Münzen angeordnet wurde. Sie ordnete auch die Rückgabe an den Besitzer an

Strafverfahren wegen Hehlerei

Doch die Münzen gingen nie mehr an den Belgier zurück. Denn in der Zwischenzeit waren die griechischen Behörden vom Bundesamt für Kultur über den Fund der antiken Münzen in Zürich informiert worden. Sie leiteten ein Strafverfahren gegen den Belgier wegen Hehlerei mit griechischen Kulturgütern ein.

Prompt stellten die griechischen Behörden ein Rechtshilfeersuchen an die Schweizer Justiz. Das Gesuch ging bereits ein, als die Münzen noch beim Zoll waren. So gelang es den griechischen Behörden die Rückgabe der Münzen an den Belgier zu blockieren. Im vergangenen November beschlagnahmte dann die Staatsanwaltschaft Zürich die antiken Münzen.

Verhandlungen mit der griechischen Seite

Auch dem Belgier blieb offenbar nicht verborgen, dass sich das Blatt wendete. Wenige Tage vor seiner Einvernahme als Beschuldigter vor dem Untersuchungsrichter in Thessaloniki im März 2013, nahm er aussergerichtliche Verhandlungen mit den Griechen auf. Anfang März 2013 erklärte er sich einverstanden, die 118 Münzen bedingungslos an den griechischen Staat zurückzugeben. Zudem hat er das Eigentum des griechischen Staates an den Münzen vorbehaltslos anerkannt.«Es ist nicht alltäglich, dass sich der Betroffene mit der Rückgabe einverstanden erklärt», so Hecht von der Zürcher Staatsanwaltschaft.

Das Strafverfahren in Griechenland gegen den Belgier geht weiter. Gemäss griechischen Medienberichten stellte sich zwischenzeitlich heraus, dass er bereits wegen Kulturgüterschmuggel vorbestraft ist. 2009 wurden in seinem Besitz 1500 antike griechische Münzen beschlagnahmt, bei einer Hausdurchsuchung wurde beim Belgier sogar ein Metalldetektor aufgefunden. «Griechenland kennt eine relativ strenge Gesetzgebung zum Schutz der Kulturgüter», erklärt der griechische Anwalt Bissias.

Auch Taten im Auland werden verfolgt

Die Hehlerei mit griechischen Kulturgütern stellt nach griechischem Kulturschutzgesetz ein Verbrechen dar, und wird verfolgt, selbst wenn die Tat im Ausland verübt wird. In letzter Zeit häufen sich die Fälle, bei denen griechische aber auch ausländische Beschuldigte, die mit einem Strafverfahren wegen grenzüberschreitender Hehlerei mit Kulturgüter belastet sind, freiwillig das Deliktsgut zurückgeben, weil dies offenbar mildernd wirkt und bis zur Einstellung des griechischen Verfahrens führen kann.

«Ignoriert hingegen der Beschuldigte das Verfahren, so kann es zum Erlass eines internationalen Haftbefehls kommen, was wir in der Praxis auch öfters erleben», so Bissias. Rechtlich gehören die antiken Kulturgüter dem Staat, jedes Rechtsgeschäft mit Kulturgütern wird aus der Sicht des griechischen Rechts als nichtig betrachtet, so der Anwalt.

Die aus der Schweiz zurückgeführtem 118 antiken Münzen befinden sich bereits im Nationalen Münzenmuseum in Athen.