Wie hat sich doch der US-Botschafter in der Schweiz, Scott Miller, über die Schweiz ausgelassen. Mehrfach behauptete er in der Öffentlichkeit, der hiesige Finanzplatz und die Behörden in Bern würden nur zögerlich gegen Millionarios mit engen Beziehungen zum Kreml vorgehen. Und er verstieg sich gar zur Behauptung, dass die Schweiz neben den 10 Milliarden Franken an blockiertem Vermögen mindestens nochmals 50 bis 100 Milliarden an Geldern von russischen Bürgerinnen und Bürgern einfrieren müsste.
Und dass Schweizer Behörden und Banken zögern, die Sanktionen der EU (und der USA) umzusetzen, widerlegt der Fall von German Chan, wie nun aus einem Urteil des Bundesgerichts hervorgeht, über das Kollege Andreas Valda berichtet.
Ein neckisches Detail aus dem Urteil legt offen, wie fragwürdig und perfid die Vorwürfe von Botschafter Miller gegen die Schweiz sind: Die EU und Grossbritannien setzten den Putin-Adlaten Chan am 15. März 2022 auf ihre Sanktionsliste, die Schweiz zog einen Tag später, also am 16. März, nach und sanktionierte ihn ebenfalls. Am 16. März stoppte eine Schweizer Bank eine Finanztransaktion des verdächtigten Russen.
Derweilen hatten die Amerikaner ungleich mehr Geduld mit dem Putin-Freund. Sie setzen Chan erst am 11. August 2023 auf ihre Sanktionsliste – also über ein Jahr nach den Europäern. Dessen ungeachtet stellt Scott Miller, der wenig informierte Botschafter, steile Behauptungen in den Raum. Und die Schweizer Presse verbreitet den Unsinn auch noch.