Nach jahrelangem Streit haben sich die EU-Länder über verschärfte Regeln gegen Lohn- und Sozialdumping geeinigt. Die Sozialminister schmiedeten am Montagabend in Luxemburg einen Kompromiss zur Reform der sogenannten EU-Entsenderichtlinie.

Dies teilte EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen über den Kurznachrichtendienst Twitter mit. Entsandte EU-Ausländer müssen demnach künftig grundsätzlich nach denselben Regeln entlohnt werden wie Einheimische. Die Entsenderichtlinie von 1996 regelt den Einsatz von Beschäftigten über Grenzen hinweg in anderen EU-Ländern.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Schlupflöcher erlauben Missbrauch

Schon jetzt sind Mindeststandards für diese Beschäftigten vorgeschrieben, etwa die Bezahlung des geltenden Mindestlohns. Gewerkschafter beklagen jedoch Schlupflöcher und Missbrauch. Ausländische Arbeitnehmer würden ausgebeutet und örtliche Sozialstandards damit ausgehöhlt. Nach Angaben der EU-Kommission verdienen sie derzeit oft nur halb so viel wie einheimische Beschäftigte. Die Reform soll dies nunmehr ändern. Pflegerinnen aus Polen, Bauarbeiter aus Rumänien oder etwa Fleischer aus Bulgarien können daher nun auf Besserungen hoffen.

Im Mittelpunkt steht künftig das Grundprinzip: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am selben Ort. Umstritten waren jedoch noch Details. Ziel seien gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende und lokale Unternehmen, heisst es von der Kommission.

Knackpunkt Sozialversicherung

Grundsätzlich darf jeder in der EU arbeiten, wo er will, und Firmen dürfen überall ihre Dienstleistungen anbieten. Das gilt als wichtige Errungenschaft im gemeinsamen Binnenmarkt. Eine Baufirma aus Kroatien darf also ohne weiteres einen Auftrag in Österreich ausführen und dafür Mitarbeiter dorthin schicken.

Allfällige Lohnunterschiede stellen sich dabei allerdings als Problem dar, weil sie teilweise stark ausgenutzt werden können. In der gesamten EU gab es 2015 nach Angaben der EU-Kommission 2,05 Millionen entsandte Arbeitnehmer – 41,3 Prozent mehr als 2010.

Befristete Entsendung

Die EU-Kommission hat daher nun eine Befristung von Entsendungen auf 24 Monate vorgeschlagen. Nach Ablauf der Frist müssten sich Arbeitnehmer dann im Aufnahmeland sozialversichern. Frankreich wollte nur zwölf Monate, was Deutschland schliesslich mittrug. Am Ende hiess es: Es sollen in der Regel zwölf Monate sein, in Ausnahmen bis zu 18. Das Transportgewerbe wird allerdings von den Neuerungen ausgenommen. Für Lastwagenfahrer sollen eigene Regeln gefunden werden.

Wie geht es mit der Richtlinie nun weiter? Nach der Einigung der EU-Sozialminister stehen im November Verhandlungen mit dem Europaparlament an, das einen eigenen Entwurf erarbeitet hat.

Schweiz wartet ab

Die Schweiz muss eine Verschärfung der EU-Entsenderichtlinie «nicht automatisch übernehmen», wie das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda schrieb. Dies gelte sogar, obwohl im Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU auf diese Richtlinie verwiesen wird.

Dazu, ob die beschlossene Verschärfung im Sinne der Schweiz ist, wollte sich das SECO nicht äussern: «Noch hat die EU ja nichts Definitives beschlossen.» «Allfällige Auswirkungen einer Revision der EU-Entsenderichtlinie auf die Schweiz sind zu prüfen, sobald sich der diesbezügliche Inhalt einmal konkretisiert hat», heisst es weiter.

(sda/ise/gku)