Diese Woche haben sich die Protektionisten im Bundeshaus zurückgemeldet. Und wie! Gegen den Willen des Bundesrats installierte der Ständerat als Vollstrecker des Detailhandels neue Zollhürden an der Grenze. Die Steuer-Freigrenze im kleinen Grenzverkehr soll von 300 auf nur noch 50 Franken fallen. Ein Entscheid wie aus dem Mittelalter.
Der Beschluss widerspricht nicht nur den bürgerlichen Sonntagspredigten vom Liberalismus, er ist auch schlicht realitätsfern. Ich bin direkt an der Grenze aufgewachsen, als es formell noch harte Kontrollen gab. Und schon damals wurde gerne «zollfrei» im Deutschen eingekauft. Wer die Grenzgebiete kennt, weiss: Künftig wird einfach mehr geschmuggelt. Eine Kontrolle aller Grenzgänger ist schlicht nicht möglich.
Der Entscheid macht aber auch inhaltlich keinen Sinn. Denn gerade bei kleinen Beträgen ist es gerade nicht so, dass diese von den Konsumenten nicht versteuert würden. Da ist das Rückfordern der höheren, deutschen Mehrwertsteuer zu mühsam oder gar nicht möglich. Faktisch bezahlen viele Grenztouristen daher mehr Steuern als bei einem Einkauf in der Schweiz. Ein schlechtes Gewissen ist sicher nicht angebracht.
Am Ende geht der Schuss der Krämer im Bundeshaus vielleicht sogar nach hinten los. Denn der neue Grenzschutz könnte dazu führen, dass – wenn schon, denn schon – gleich etwas mehr Geld im Ausland ausgegeben wird. Damit sich der Verwaltungskram bei der Einreise auch lohnt.
3 Kommentare
Unwahrscheinlich, wie das gemeine Volk gegängelt wird. Gegen die Hochpreisinsel Schweiz wird nichts unternommen! Ich bin öfters in Frankreich und sehe immer wieder Schweizer Produkte, die mehr als 50% günstiger verkauft werden.
Volksvertreter nenne ich unsere Parlamentarier schon lange nicht mehr.
Es ist für das Parlament beschämend, was die bezüglich der Neuregelung des Einkaufstourismus entschieden haben. Alle, die dies befürworten, sollten schleunigst ihren Sitz für konstruktivere Personen frei machen. Hätten diese gleichen Personen in Sachen Cassis de Dijon in all den letzten Jahren etwas Sicht- und Greifbares zustande gebracht, wäre dies lobenswert. Doch anscheinen sind diese Parlamentarier nicht im geringsten so genannte Volksvertreter.
Gruss
A. Fischer
Seit Januar 2020 gilt laut § 6 Abs. 3a UStG für die Mehrwertsteuer-Rückerstattung eine Bagatellgrenze von 50 Euro. Beträgt der Einkaufswert weniger, wird die deutsche Umsatzsteuer nicht erstattet.
Das heisst, dass mit der Ausfuhr Bagatellgrenze von EUR 50.00 (je nach Kurs CHF ~55-60.00), die Freigrenze von CHF 50.00 bereits überschritten ist.
Die Liste der wählbaren Politiker wird immer kleiner und die Petition "Aufforderung Rücktritt des Gesamtbundesrats" wundert nicht mehr.