Das Embargo auf Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse aus Russland tritt in der EU nach Übergangsfristen bis Anfang 2023 schrittweise in Kraft, wie der Bundesrat zum Entscheid mitteilte. Es handelt sich um das sechste Sanktionspaket der EU. Die entsprechenden Schweizer Verordnungen werden nun angepasst.

Zusätzlich hat der Bundesrat das Wirtschafts-, das Finanz- und das Energiedepartement beauftragt, zu prüfen, wie sich die Übernahme des Ölembargos auf die Schweiz auswirken werde. Über das Für und Wider eines Embargos für russisches Öl ist seit Wochen diskutiert worden.

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Die Schweiz dürfte das Fehlen von Rohöl aus Russland in Europa zu spüren bekommen. Sie beziehe zwar kein Rohöl direkt aus Russland, importiere aber erdölbasierte Energieträger wie Dieselöl und Benzin zu fast drei Vierteln des Inlandsabsatzes aus der EU, schrieb das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) Ende Mai auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Pflichtlager für Benzin und Heizöl

Welche Folgen die Übernahme des Öl-Embargos für die längerfristige Versorgungssituation der Schweiz habe, sei schwierig zu beurteilen. Die Konsequenzen würden von unterschiedlichen Faktoren abhängen, wie dem Zeitpunkt des Embargos, den Transportkapazitäten und ob andere Länder ihre Rohöl-Förderung erhöhen. Auf alle Fälle müsste sich der Markt neu organisieren und für Ersatz sorgen, schrieb das BWL.

Zur Überbrückung von Engpässen stehe das Mineralöl-Pflichtlager zur Verfügung. Vorbereitungen für ein solches Szenario seien seit einiger Zeit im Gang. Bei einer schweren Mangellage wäre der Bedarf an Autobenzin und Heizöl beispielsweise durch das Pflichtlager für 4,5 Monate gedeckt.

Die Versorgung mit Rohöl und Mineralölprodukten sei nicht gefährdet, sagte Fabian Bilger, stellvertretender Geschäftsführer des Verbands der Brenn- und Treibstoffimporteure Avenergy Suisse, im Mai. Eine Übernahme des Embargos hätte keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Raffinerie in Cressier NE oder die allgemeine Versorgungslage.

Massnahmen im Finanzsektor

Zum Sanktionspaket der EU gehören zudem weitere Massnahmen im Finanzbereich. Das Erbringen von Audit- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmen wird verboten, und die Verbote bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen für Trusts wurden präzisiert.

Weiter verhängt die EU ein Verbot für Werbung in Inhalten, die von bestimmten russischen Medien wie RT (früher «Russia Today») oder Sputnik erstellt oder gesendet werden. Im Gegensatz zur EU verbot die Schweiz die Verbreitung von russischen Staatsmedien bisher nicht. RT wird von den Telekom-Anbietern Swisscom, Sunrise UPC und Salt nicht mehr verbreitet.

Weitere Personen mit Sanktionen belegt

Unabhängig von den Umsetzungsarbeiten rund um das sechste EU-Sanktionspaket hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) rund hundert weitere russische und auch belarussische Personen und Organisationen den Finanz- und Reisesanktionen unterstellt.

Dabei handelt es sich laut dem Bundesrat um Armeeangehörige, die für im ukrainischen Butscha begangene Verbrechen verantwortlich gemacht werden. Betroffen sind zudem in Politik und Propaganda tätige Personen. Darunter ist die angebliche Geliebte des russischen Präsidenten Wladimir Putin, die frühere rhythmische Sportgymnastin Alina Kabajew.

Auch die Ehefrau und zwei erwachsene Kinder von Kremlsprecher Dmitri Peskow sind neu mit Sanktionen belegt. Auch weitere Angehörige von Oligarchenkreisen und deren Familienmitglieder stehen nun auf der Liste, zum Beispiel Aleksandra Melnitchenko.

Die Schweizer Liste der sanktionierten Personen und Organisationen entspricht vollständig derjenigen der EU, wie der Bundesrat schreibt. Er genehmigte zudem den Ausschluss von vier weiteren russischen und belarussischen Banken aus dem Nachrichtensystem Swift. Darunter ist die Sberbank, die grösste Bank Russlands.

Auch die Liste der mit einem Ausfuhrverbot belegten Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, sowie die Liste der zur Einfuhr verbotenen wirtschaftlich bedeutenden Güter wurden erweitert. Diese Anpassungen treten am Freitag um 18.00 Uhr in Kraft.

(sda/tdr)