Die Kosten für die Stilllegung der Schweizer Atomkraftwerke (AKW) und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle werden höher ausfallen als bisher angenommen. Gemäss einer aktuellen Kostenstudie belaufen sie sich auf 22,8 Milliarden Franken, zehn Prozent mehr als noch vor fünf Jahren geschätzt.
Die neue Kostenstudie 2016, die von Swissnuclear im Auftrag der Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds (Stenfo) durchgeführt wurde, ist in Bern vorgestellt worden. Sie wird nächstes Jahr von unabhängigen Experten überprüft. Anschliessend wird das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) auf Grund des Antrags der Stenfo die endgültigen Kosten für die Periode 2017 bis 2021 festsetzen.
Stilllegungskosten von 3,6 Milliarden Franken
«Wir gehen davon aus, dass Mitte 2018 die definitiven Beiträge der Kernkraftwerksbetreiber für die Stilllegungs- und Entsorgungsfonds festgelegt werden können», sagte Stenfo-Präsident Raymond Cron vor den Medien. Gemäss seinen Worten sind die beiden Fonds auf Kurs. «Sie decken die Kosten der Ausserbetriebnahme der Kernanlagen ab», sagte er. Eingeflossen seien in die neue Berechnungsbasis auch die Erkenntnisse aus der Stilllegung von Kernanlagen im Ausland.
Damit die Kosten für die Stilllegung der Kernkraftwerke gesichert sind, wurde 1984 der Stilllegungsfonds gegründet. Gemäss den aktuellen Berechnungen belaufen sich die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen AKW und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen (Zwilag) auf rund 3,6 Milliarden Franken. Ende 2015 belief sich das angesammelte Fondskapital auf knapp zwei Milliarden Franken. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der Kernkraftwerkbetreiber und durch Kapitalerträge des Fonds bereitgestellt.
Deutlich höhere Entsorgungskosten
Bedeutend teurer sind die Entsorgungskosten, die für Planung, Bau und Betrieb von Entsorgungsanlagen eingesetzt werden. Sie belaufen sich gemäss der Kostenstudie 2016 auf 19,2 Milliarden Franken. Die während des Betriebs anfallenden Entsorgungskosten werden durch die Betreiber direkt bezahlt. Bis 2015 waren dies 5,5 Milliarden Franken. Bis zur Ausserbetriebnahme aller Kernkraftwerke werden es 7,5 Milliarden Franken sein.
Die AKW-Betreiber werden somit bis zur Ausserbetriebnahme noch 2,0 Milliarden Franken direkt zu bezahlen haben. Die verbleibenden 10,5 Milliarden Franken (exklusiv einem Bundesanteil von 1,2 Milliarden Franken) wird der Fonds decken, in dem sich Ende 2015 4,2 Milliarden Franken befanden.
Verspätung beim Tiefenlager
Die ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der KKW-Betreiber und durch Kapitalerträge des Fonds sichergestellt. Der grösste Teil der noch verbleibenden 6,3 Milliarden Franken könne aufgrund des langen Anlagehorizontes der Fonds von bis zu 100 Jahren durch die Verzinsung erwirtschaftet werden, hiess es.
Positive Auswirkungen hat auch der Umstand, dass das geologische Tiefenlager zehn bis 15 Jahre später als ursprünglich geplant in Betrieb genommen werden kann, wie Cron sagte. Damit fallen die zu leistenden Beiträge später an und die Zinserträge würden höher ausfallen als bisher angenommen.
Tiefere Beiträge für AKW-Betreiber
Dies ist auch mit ein Grund, weshalb die Beiträge der AKW-Betreiber für die Veranlagungsperiode 2017 bis 2021 voraussichtlich sinken werden. Ein weiterer Grund ist die neue Berechnungsgrundlage, die detaillierter und transparenter und damit auch besser überprüfbar ist, wie Cron weiter sagte. Insgesamt liegen die in den Fonds liegenden Gelder gemäss dem Stenfo-Präsidenten über den Soll-Werten.
Für die Veranlagungsperiode 2017 bis 2021 werden die AKW-Betreiber und das Zwilag gemäss der Kostenstudie 2016 insgesamt 253,2 Millionen Franken in den Entsorgungsfonds einzahlen müssen. Für den Stilllegungsfonds belaufen sich die Beiträge voraussichtlich auf 108,2 Millionen Franken. Neben den Stilllegungs- und Entsorgungskosten werden auch noch Nachbetriebskosten anfallen. Diese werden von der Stenfo jedoch nicht berechnet, weil sie direkt durch die AKW-Betreiber bezahlt werden müssen.
(sda/ise/chb)