Die Begrenzungsinitiative führt in die europapolitische Sackgasse. Doch das Rahmenabkommen ebenso. Es sind neue Ideen gefragt. Aber der Reihe nach: In den letzten 13 Jahren ist die Bevölkerung in der Schweiz um eine Million gewachsen, dies entspricht knapp der Bevölkerung des Kantons Bern. Das ist ein enormes Wachstum, welches jedes Land vor grosse Herausforderungen stellen würde. Zum Vergleich: Mit ähnlichen Wachstumsraten wäre Deutschland in diesem Zeitraum um zehn und die USA um rund vierzig Millionen Einwohner gewachsen.
Der Nutzen der Personenfreizügigkeit ist für viele nur schwer erkennbar
Es ist eine Leistung, dass die Schweiz das infrastrukturell und kulturell so gut bewältigt hat. Ohne Zweifel hat die Wirtschaft von diesem Wachstum profitiert und auch die Allgemeinheit steht dank höherem Steuersubstrat und positivem Saldo in den Sozialversicherungen auf der ökonomischen Gewinnerseite. Für den Einzelnen ist dieser indirekte Nutzen jedoch oft unzureichend; die unmittelbaren oder manchmal auch nur gefühlten Nachteile der Personenfreizügigkeit überwiegen.
Diese Überforderung durch das Konzept des freien Personenverkehrs zeigt sich auch in der EU, namentlich in der Bevölkerung der wirtschaftlich starken Staaten wie Grossbritannien oder Frankreich. Das Festhalten am freien Personenverkehr im EU-Binnenmarkt hat massgeblich zum Austritt von Grossbritannien geführt. So werden die Stimmen immer lauter, dass ein freier Personenverkehr nicht zwangsläufig mit den Errungenschaften des Binnenmarkts zusammenhängt und eben Alternativen gefragt sind, um den Personenverkehr neu zu regeln.
Trotz diesen Vorbehalten lehne ich die Begrenzungsinitiative ab. Für die letzten zwanzig Jahre war das bilaterale Vertragswerk ein gangbarer Weg für den wirtschaftlichen Austausch mit unserem wichtigsten Handelspartner, auch wenn sich heute beidseitige Herausforderungen manifestieren.
Es ist also folgerichtig, dass die Schweiz wie die EU nach einer Neuordnung der Beziehungen suchen. Für mich aber ist das Rahmenabkommen nicht der richtige Weg. Es braucht eine umfassende Neuverhandlung der Beziehung zur EU über die kommenden Jahre. Am Schluss soll ein Vertragswerk vorliegen, das akzeptabel ist und auch von einer Mehrheit der Stimmbevölkerung getragen wird.
Das Rahmenabkommen schränkt die Selbstbestimmung zu stark ein
Der Rahmenvertrag mit quasi-automatischer EU-Rechtsübernahme und dem Europäischen Gerichtshof als faktisch letzter Instanz ist nicht vereinbar mit unseren direktdemokratischen Grundrechten und unserem von Souveränität geprägten Staatswesen. Kein Wunder also, ist neben der traditionell europafeindlichen SVP von den anderen Bundesratsparteien nur ein lauwarmes «Ja, aber» zu hören – und der Ruf nach Nachverhandlungen zu vernehmen. Mit ein paar «Side Letters», wie das teilweise gefordert wird, ist den immanenten Defiziten dieses Abkommens aber nicht beizukommen.
Gerade weil der Rahmenvertrag abzulehnen ist, sollten wir die Kündigung der bestehenden bilateralen Verträge nicht riskieren. In dieser kritischen Verhandlungsperiode sind wir gut beraten, das schwierige und schwieriger werdende Verhältnis mit der EU in den bestehenden bilateralen Verträgen zu ordnen.
Wer bessere Verträge mit der EU will, stimmt am 27. September Nein zur Begrenzungsinitiative und stärkt somit unsere Haltung in den grundsätzlichen Neuverhandlungen mit der EU. Niemand reisst die alte Brücke ab, bevor die neue gebaut ist.