Alle zwei Jahre verfasst die EU einen Bericht über ihre Beziehung zu den EFTA-Staaten – also auch zur Schweiz. Im Dezember 2016 war es wieder so weit. Doch wegen der Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative wurde der Schweiz-Teil auf Anfang 2017 verschoben. Nun kommt es erneut zu Verzögerungen.

Bereits zum zweiten Mal wurde der Abschluss des Berichts verschoben. Eigentlich ist die Frist am (heutigen) Freitag abgelaufen. Doch noch ist ein letzter Punkt offen. Aus Kreisen der EU-Präsidentschaft heisst es, hierbei gehe es um die Personenfreizügigkeit von Kroatien. Die neue Frist wurde daher auf kommenden Montag 12.00 Uhr angesetzt.

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Kritische Punkte

Am Schluss muss der Bericht als so genannte «Ratsschlussfolgerungen» von den EU-Staaten angenommen werden. Es handle sich um «substantielle Ratsschlussfolgerungen», sagte ein EU-Diplomat zur Nachrichtenagentur sda.

Unter anderem wird darin die Rolle der Schweiz bei den von der EU verhängten Sanktionen gegen Russland wegen der Ukraine-Krise angesprochen. Denn die Schweiz hat diese selbst nicht umgesetzt. Bern versucht aber, Umgehungsgeschäfte über die Schweiz zu verhindern.

Verbesserungen angebracht

Ganz zufrieden scheint die EU mit der Schweiz nicht zu sein. Denn in den Schlussfolgerungen heisst es gemäss dem EU-Diplomaten, die EU «lädt die Schweiz dazu ein», ihre Massnahmen «beizubehalten und weiter zu verbessern».

Wie erwartet wird auch das institutionelle Rahmenabkommen Schweiz-EU erwähnt. Gemäss dem Diplomaten soll dieses «so schnell als möglich» abgeschlossen werden. Auch der Schweiz ist daran gelegen. Kürzlich hatte der Bundesrat bekräftigt, in der zweiten Jahreshälfte 2017 eine Botschaft über ein solches Abkommen verabschieden zu wollen.

Die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ist ebenfalls ein Thema. Man werde «ganz genau beobachten», wie diese umgesetzt werde soll es in den Schlussfolgerungen laut dem EU-Diplomaten heissen.

Durch zwei Ebenen

Können sich die EU-Staaten bis am Montag einigen, wovon auszugehen ist, wird der EU-Bericht zur Schweiz voraussichtlich am kommenden Mittwoch im EU-Botschafterausschuss (Coreper) behandelt. Wird der abgenickt, kann er definitiv von den EU-Finanzministern am 21. Februar als A-Punkt – also ohne Diskussion – verabschiedet werden.

(sda/jfr)