Die EU-Kommission will kommende Woche neben den Eigenkapitalregeln auch die Abwicklungsvorschriften für Banken in Europa anpassen. Laut einem der Nachrichtenagentur Reuters vorliegenden Entwurf sollen Bankenaufseher künftig das Recht erhalten, die Auszahlung an bestimmte Gläubiger einer Bank um bis zu fünf Tage auszusetzen, falls das Geldhaus in Schieflage geraten ist.
Zudem sollen die Regeln an bestimmten Stellen klarer formuliert werden, um Investoren ausserhalb der EU - etwa aus den USA - mehr Rechtssicherheit zu geben. Einem hochrangigen Vertreter der EU-Kommission zufolge bleibt es aber dabei, dass auch diese Gläubiger für die Verluste einer kollabierenden Bank mithaften.
Überarbeitung der Eigenkapitalverordnung
Die Vorschläge der EU-Kommission sollen Mitte kommender Woche präsentiert werden. Ihnen müssen dann EU-Parlament und die EU-Staaten noch zustimmen. Seit Januar müssen in der neuen EU-Bankenrichtlinie BRRD bei der Sanierung kriselnder Institute zunächst Gläubiger und Eigner der Bank zur Kasse gebeten werden. Steuerzahler sollen so anders als zu Zeiten der weltweiten Finanzkrise besser vor Schieflagen im Bankensektor geschützt werden.
Ebenfalls kommende Woche will die Brüsseler Behörde Pläne für die Überarbeitung der Eigenkapitalverordnung (CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) vorlegen. Dem Entwurf zufolge soll darin unter anderem kleinen Banken mehr Freiraum bei der Kreditvergabe für den Mittelstand gelassen werden, wie die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag berichtete.
(sda/moh)