Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erlaubt in seinem am Dienstag veröffentlichten Urteil ausdrücklich den Weiterverkauf von «gebrauchten» Lizenzen für Software, auch wenn die Software mit Lizenzen aus dem Internet heruntergeladen wurde und nicht auf physischen Datenträgern vorhanden ist.

Nach dieser neuen Richtlinie erschöpft sich das Recht zur Verbreitung einer Programmkopie in der Europäischen Union mit dem Verkauf dieser Kopie. So verliert ein Urheberrechtsinhaber, wie zum Beispiel Microsoft oder Oracle, der eine Kopie in einem Mitgliedstaat der EU vermarktet hat, die Möglichkeit, sich auf sein Verwertungsmonopol zu berufen. Er kann sich somit Weiterverkauf der Kopie nicht mehr widersetzen.

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Zwar ist der Weiterverkauf von Programmen auf Datenträgern bereits seit Jahren erlaubt. Die Richter entschieden nun aber, dass dies auch für heruntergeladene Software gilt, wie die «Financial Times Deutschland» schreibt. Um Musik- oder Filmdateien ging es in dem Urteil hingegen nicht.

Jahrelanger Rechtsstreit zwischen Oracle und UsedSoft

Die Entscheidung des EuGH schliesst einen jahrelangen Streit zwischen dem deutschen Handelsunternehmen UsedSoft und dem US-Softwarehersteller Oracle ab. UsedSoft handelt mit Lizenzen, die es Oracle-Kunden abgekauft hat. Die Kunden von UsedSoft, die noch nicht im Besitz der Software sind, laden beispielsweise nach dem Erwerb einer «gebrauchten» Lizenz  unmittelbar von der Oracle-Internetseite eine Programmkopie herunter.

Dagegen hatte der US-Softwarehersteller vor deutschen Gerichten geklagt. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte seinerseits den EuGH ersucht, die Richtlinie über den Rechtsschutzvon Computerprogrammen in diesem Kontext verbindlich auszulegen.

Lizenzaufspaltung nicht erlaubt

Der Luxemburger Gerichtshof weist jedoch darauf hin, dass die Erschöpfung des Verbreitungsrechts den Ersterwerber, in diesem Fall UsedSoft, nicht dazu berechtigt, die erworbene Lizenz aufzuspalten und teilweise zu verkaufen, falls die von ihm erworbene Lizenz für eine seinen Bedarf übersteigende Zahl von Nutzern gilt.

Kritiker befürchten jetzt, dass damit künftig auch Raubkopien von Lizenzsoftware immer häufiger verkauft werden könnten. Branchenkenner gehen laut «FTD» jedoch davon aus, dass die Softwarehersteller nun ihre Vertriebsstrukturen ändern werden. Sie könnten etwa auf Mietlizenzen umsteigen oder Konzessionen nur noch befristet vergeben.

(aho/chb)