Magistraten sollen sich ihr Ruhegehalt nicht nachträglich auszahlen lassen dürfen. Die Finanzdelegation der eidgenössischen Räte empfiehlt dem Bundesrat, darauf zu verzichten. Alt-Bundesrat Blocher wollte sich sein Ruhegehalt nachträglich auszahlen lassen.

Seit seiner Nichtwiederwahl 2007 hatte alt SVP-Bundesrat Christoph Blocher auf das Gehalt verzichtet. Er machte im Juli 2020 eine Nachforderung von 2,7 Millionen Franken geltend. Der Bundesrat wollte dem Milliardär den Betrag gewähren. Die Finanzdelegation will davon nichts wissen, wie die Parlamentsdienste mitteilten.

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In ihrer Beurteilung hält die Finanzdelegation fest, Magistratspersonen hätten direkt nach dem Ausscheiden aus dem Amt Anspruch auf ein lebenslanges Ruhegehalt. Im Gegensatz zu einer Rente handle es sich dabei um eine Abgeltung für geleistete Dienste. Das Ruhegehalt soll den Ausgeschiedenen ein standesgemässes Leben ermöglichen. Somit sei es prinzipiell keine Rente im Sinn der beruflichen Vorsorge in Versicherungsform.

Kein Anspruch auf eine rückwirkende Auszahlung

In Gesetz und Verordnung findet sich gemäss Finanzdelegation keine Bestimmung für den Fall, dass ein ausgeschiedener Magistrat den Anspruch nicht direkt nach dem Ausscheiden geltend macht, sondern später eine rückwirkende Auszahlung verlangt. Auch eine Auslegung der gesetzlichen Grundlagen ergebe keine Anhaltspunkte für einen Anspruch auf eine rückwirkende Auszahlung.

(sda/mlo)