Der Schweizer Milliardär Hansjörg Wyss kommt erneut ins Fadenkreuz der US-Behörden: Der 80-Jährige, der mit dem Medizintechnikunternehmen Synthes in den USA ein Vermögen von geschätzten 6,1 Milliarden aufgebaut hat, spendete grosszügig an die Demokratische Partei. Doch solche Geschenke sind Ausländern in den USA verboten – das Land möchte sich vor ausländischer Einflussnahme auf die Politik schützen.
Wyss, der Synthes vor vier Jahren an Johnson & Johnson verkaufte, gilt als leidenschaftlicher Umweltschützer, dem der Schutz der Rocky Mountains besonders am Herzen liegt. Er schenkte 36 Millionen Dollar, um ein Stück unberührter Landschaft in Montana zu bewahren, und stiftete seiner Alma Mater Harvard 250 Millionen Dollar.
Eifriger Spender an die Demokraten
Doch Wyss nahm auch auf die amerikanische Politik Einfluss. Kürzlich förderte die investigative Internetnachrichtenseite Daily Caller zutage, dass Wyss in den vergangenen neun Jahren 30 verschiedene Spenden an demokratische Wahlkampforganisationen gemacht hat. Insgesamt 41'000 Dollar spendete er zwischen 1998 und 2003 an sieben Kongresskandidaten und vier nationale Political Action Committees – kurz PAC, die Wahlspenden bündeln.
Im März 2000 stiftete Wyss 50'000 Dollar an die PAC Coloradans for Responsible Growth. 2006 gab Wyss 10'000 Dollar an den Demokraten Jim Baca, der sich als Kommissar für öffentliches Land in New Mexico zur Wahl aufstellte.
Keine Spenden von Ausländern
Seit 1966 bannt das US-Wahlgesetz Wahlkampfspenden von Ausländern - nur für Besitzer einer Green Card wird eine Ausnahme gemacht. Wyss allerdings besitzt nur ein E-2-Visum für Investoren. Bei einer Ansprache in Bern 2014 verkündete er stolz, er habe nur einen Schweizer Pass als Ausweisdokument: Keine Green Card, keinen amerikanischen Pass. Hier stehe ich als echter Schweizer in meinem Heimatland.
Wyss muss jetzt Folgen befürchten. Dies ist ein ernsthaftes Vergehen, sagt Lawrence Noble, Rechtsanwalt für das Campaign Legal Center und zuvor für 13 Jahre Justitiar bei der Federal Election Commission (FEC), der Aufsichtsbehörde für Wahlkampfspenden. Machen Ausländer solche Spenden bewusst und willentlich, so reagiert die FEC empfindlich. Sie fordert in der Regel nicht nur die Rückzahlung der gespendeten Beträge, sondern strengt auch einen strafrechtlichen Prozess an.
Spende an den Wahlkampfleiter Clintons
Wyss pflegt gute Beziehungen zu Hillary und Bill Clinton - 2013 spendete er ganz legitim 5 Millionen Dollar der Clinton-Stiftung mit dem Namen No Ceilings für ein Programm zur Unterstützung von Frauen. Heikler ist schon, dass Wyss dem aktuellen Wahlkampfchef von Hillary Clinton, John Podesta, ein Beraterhonorar in Höhe von 87'000 Dollar zahlte, als der noch als rechte Hand für Barack Obama im Weis sen Haus wirkte.
Wyss ist darüber auch mit Spenden in Höhe von insgesamt 5,1 Millionen einer der wichtigsten Geldgeber für den 2011 gegründeten demokratischen Washingtoner Thinktank Center for American Progress, den Podesta damals leitete - und erhielt dafür auch einen Sitz in dessen Aufsichtsrat.
Wegen Zivilverfahren vor Gericht
Wyss steht ohnehin unter Beschuss: Im Bundesstaat Washington verantwortet sich Wyss in einem Zivilverfahren vor Gericht. Die Tochter einer Patientin, die 2007 verstarb, als Ärzte ihr ungetestetes Knochenzement von Synthes innerhalb eines illegalen Markttests einspritzten, fordert 9,2 Millionen Dollar Zivilstrafe.
Vier Untergebene von Wyss verbüssen wegen dieser Angelegenheit Haftstrafen, Wyss ging straffrei aus. 2015 kam zudem ans Licht, dass Wyss sich mit einer früheren Angestellten, Jacqueline Long, die ihn eines sexuellen Übergriffs bezichtige, durch Zahlung von 1,5 Millionen Dollar verglichen hatte.