1. Tarif für die Netznutzung: Preis für den Stromtransport über das Leitungsnetz vom Kraftwerk bis ins eigene Haus. Er wird bestimmt durch die Kosten für das Netz, also für den Bau sowie den Betrieb und den Unterhalt sowie den Kosten für die Systemdienstleistungen, welche für die Netzstabilität notwendig sind. Im Netztnutzungstarif sind auch die Kosten für die Winterreserve enthalten. Diese fällt 2025 deutlich tiefer aus.
2. Energietarif: Der Preis für die gelieferte elektrische Energie. Diese Energie erzeugt der Netzbetreiber entweder mit eigenen Kraftwerken oder kauft sie von Lieferanten ein.
3. Abgaben ans Gemeinwesen: Kommunale und kantonale Abgaben und Gebühren. Darunter fallen etwa Konzessionsabgaben oder lokale Energieabgaben.
4. Netzzuschlag: Er beinhaltet Bundesabgaben zur Förderung der erneuerbaren Energien, die Stützung der Grosswasserkraft sowie für ökologische Sanierungen der Wasserkraft. Die Höhe der Abgabe wird jährlich vom Bundesrat festgelegt. Diese liegt derzeit beim gesetzlichen Maximum von 2,3 Rp./KWh.
Der Energietarif und der Netznutzungstarif sind die preisbestimmenden Komponenten des Strompreises. Sie machen den grössten Anteil aus.