Ab dem 2026 soll die 13. AHV-Rente fliessen. So wollte es das Volk an der Urne, und so will es der Bundesrat. Die Kosten und die Finanzierung waren damals leider unklar. Doch seit heute steht das Preisschild für diese sozialpolitische Massnahme fest: 4,7 Milliarden Franken kostet die Rentenerhöhung für alle ab dem Jahr 2030.
Das ist mehr als der aktuell veranschlagte jährliche Fehlbetrag des Bundeshaushalts für die kommenden drei Jahre. Ein gewaltiges neues Finanzloch tut sich auf – und muss gestopft werden.
Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP) plant, den Grossteil der Kosten auf die Angestellten zu überwälzen. Sie schlägt zwei Varianten vor: In Variante eins würden die Mehrkosten ausschliesslich auf die Lohnbeiträge überwälzt. Sie würden um happige 0,8 Prozentpunkte erhöht werden, getragen je zur Hälfte von den Angestellten und Arbeitgebern. In Variante zwei sollen zwei Drittel der Kosten über die Löhne und ein Drittel über die Mehrwertsteuer finanziert werden. Dies geht aus dem Entscheid des Bundesrats vom Mittwoch hervor.
Die beiden Vorschläge gehen nun in die Vernehmlassung. Je nach Echo wird Baume-Schneider die eine oder andere Variante zur Beratung ins Parlament geben.
Beide Vorschläge sind inakzeptabel, weil sie unfair und wirtschaftspolitisch belastend sind.
Ein Drittel für jede Bevölkerungsgruppe
Fair wäre die Lastenverteilung, wenn alle drei Bedarfsgruppen in ähnlicher Weise belastet würden: die Rentnerinnen- und Rentnerjahrgänge, die heute 50- bis 65-Jährigen und die jüngeren Jahrgänge.
Die Pensionierten profitieren von der Rentenerhöhung sofort. So wäre es folgerichtig und fair, wenn sie sich über eine Mehrwertsteuererhöhung an den Kosten beteiligen würden. Diese Steuer würde die Lasten über alle Bevölkerungsteile je nach Konsumgewohnheiten gleichmässig verteilen.
Eine Mehrwertsteuererhöhung allein wäre aber nicht das Gelbe vom Ei. Sie wäre insbesondere für die jüngeren Jahrgänge unfair. Denn diese müssten lange Jahre sehr viel Mehrwertsteuer berappen und warten, bis sie als Pensionierte an der Reihe sind, die AHV zu beziehen. Anders die 50- bis 65-Jährigen: Sie wären von einer solchen Lösung tendenziell bevorteilt, weil sie mehr oder weniger bald in die Pension kommen und wenig in den AHV-Topf einzahlen.
So ist es folgerichtig, wenn bürgerliche Parteien fordern, dass zur Finanzierung der 13. AHV-Rente das Rentenalter um ein bis zwei Jahre erhöht wird. Die Kosten würden sinken, und die AHV würde teilweise entlastet. Die heute 50- bis 65-Jährigen würden ihren Teil der Lasten tragen, indem sie ein bis zwei Jahre später in die Rente gehen.
Zusammengefasst das fairste Resultat wäre wohl, wenn jede der drei Bevölkerungsgruppen je einen Drittel der Lasten von 4,7 Milliarden Franken trägt: einen Drittel über die Mehrwertsteuer, einen Drittel über höhere Lohnbeiträge und einen Drittel über Einsparungen dank eines höheren Rentenalters.
Parlament soll Finanzierung zurückweisen
Die genannte Drittelslösung hätte auch den Vorteil, dass die Lohnbeiträge nicht so stark ansteigen würden, wie es die Sozialministerin plant. Die Lohnnebenkosten würden nicht explodieren.
Das Parlament soll auf eine Lösung setzen, die nicht nur die Jungen und die Wirtschaft belastet, sondern auch die Pensionierten und selbst die Jahrgänge, die bald in Pension gehen.
1 Kommentar
“Eine Mehrwertsteuererhöhung allein wäre aber nicht das Gelbe vom Ei. Sie wäre insbesondere für die jüngeren Jahrgänge unfair.”
Die MWSt ist, neben Leistungskürzungen, die wohl gerechteste Finanzierungsart zur 13.Rente. Vor allem wenn man bedenkt, dass der Ausstand per 2050 von rund 100 Mrd. den Alten in unserer Gesellschaft zugeteilt werden kann.
Die MWSt müssen alle Konsumenten bezahlen. Lohnprozente nur die Erwerbstätigen bis Alter 65. Die Alten profitieren bei Lohnabzügen massiv. Immerhin machen die Beiträge rund 73% der Einnahmen der AHV aus. Diesen Teil der Finanzierung müssen die Rentner nicht mehr beisteuern.
Die MWSt muss bzgl. Finanzierung klar im Zentrum stehen. Eine überwiegende Befreiung der Rentner von der Finanzierung der 13.Rente wäre ein Skandal.
Bei einer generationengerechten Umlagefinanzierung muss jeder Jahrgang in seinem Leben die eigenen Leistungen in Form von Beiträgen und Steuern einbringen. Dies war, zumindest bis zur Einführung von AHV21 in diesem Jahr, bis heute bei der schweizerischen AHV wohl nie der Fall. Eine weitere Bevorzugung der Alten in unserer Gesellschaft wäre unfair. Der Generationenvertrag sollte gerecht umgesetzt werden.