Ab dem 2026 soll die 13. AHV-Rente fliessen. So wollte es das Volk an der Urne, und so will es der Bundesrat. Die Kosten und die Finanzierung waren damals leider unklar. Doch seit heute steht das Preisschild für diese sozialpolitische Massnahme fest: 4,7 Milliarden Franken kostet die Rentenerhöhung für alle ab dem Jahr 2030.
Das ist mehr als der aktuell veranschlagte jährliche Fehlbetrag des Bundeshaushalts für die kommenden drei Jahre. Ein gewaltiges neues Finanzloch tut sich auf – und muss gestopft werden.
Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider (SP) plant, den Grossteil der Kosten auf die Angestellten zu überwälzen. Sie schlägt zwei Varianten vor: In Variante eins würden die Mehrkosten ausschliesslich auf die Lohnbeiträge überwälzt. Sie würden um happige 0,8 Prozentpunkte erhöht werden, getragen je zur Hälfte von den Angestellten und Arbeitgebern. In Variante zwei sollen zwei Drittel der Kosten über die Löhne und ein Drittel über die Mehrwertsteuer finanziert werden. Dies geht aus dem Entscheid des Bundesrats vom Mittwoch hervor.
Die beiden Vorschläge gehen nun in die Vernehmlassung. Je nach Echo wird Baume-Schneider die eine oder andere Variante zur Beratung ins Parlament geben.
Beide Vorschläge sind inakzeptabel, weil sie unfair und wirtschaftspolitisch belastend sind.
Ein Drittel für jede Bevölkerungsgruppe
Fair wäre die Lastenverteilung, wenn alle drei Bedarfsgruppen in ähnlicher Weise belastet würden: die Rentnerinnen- und Rentnerjahrgänge, die heute 50- bis 65-Jährigen und die jüngeren Jahrgänge.
Die Pensionierten profitieren von der Rentenerhöhung sofort. So wäre es folgerichtig und fair, wenn sie sich über eine Mehrwertsteuererhöhung an den Kosten beteiligen würden. Diese Steuer würde die Lasten über alle Bevölkerungsteile je nach Konsumgewohnheiten gleichmässig verteilen.
Eine Mehrwertsteuererhöhung allein wäre aber nicht das Gelbe vom Ei. Sie wäre insbesondere für die jüngeren Jahrgänge unfair. Denn diese müssten lange Jahre sehr viel Mehrwertsteuer berappen und warten, bis sie als Pensionierte an der Reihe sind, die AHV zu beziehen. Anders die 50- bis 65-Jährigen: Sie wären von einer solchen Lösung tendenziell bevorteilt, weil sie mehr oder weniger bald in die Pension kommen und wenig in den AHV-Topf einzahlen.
So ist es folgerichtig, wenn bürgerliche Parteien fordern, dass zur Finanzierung der 13. AHV-Rente das Rentenalter um ein bis zwei Jahre erhöht wird. Die Kosten würden sinken, und die AHV würde teilweise entlastet. Die heute 50- bis 65-Jährigen würden ihren Teil der Lasten tragen, indem sie ein bis zwei Jahre später in die Rente gehen.
Zusammengefasst das fairste Resultat wäre wohl, wenn jede der drei Bevölkerungsgruppen je einen Drittel der Lasten von 4,7 Milliarden Franken trägt: einen Drittel über die Mehrwertsteuer, einen Drittel über höhere Lohnbeiträge und einen Drittel über Einsparungen dank eines höheren Rentenalters.
Parlament soll Finanzierung zurückweisen
Die genannte Drittelslösung hätte auch den Vorteil, dass die Lohnbeiträge nicht so stark ansteigen würden, wie es die Sozialministerin plant. Die Lohnnebenkosten würden nicht explodieren.
Das Parlament soll auf eine Lösung setzen, die nicht nur die Jungen und die Wirtschaft belastet, sondern auch die Pensionierten und selbst die Jahrgänge, die bald in Pension gehen.
2 Kommentare
Soviele schreiben und reden so, als würden sie selber gar nie "alt" werden. Es sind immer nur die anderen die betroffen sind- komische Ansichten. In vielen Diskussionen, vor allem politischen, wird so gesprochen, als hätten die jetzigen älteren Menschen gar nie gearbeitet. Ebenso wird dieses Thema von den Medien nie von allen Seiten realistisch wiedergegeben. Es wird immer nur eine Position bearbeitet. Diese tragen dadurch auch bei, dass die Generationen quasi gegeneinander ausgespielt werden. Das Gegenteil sollte aber der Fall sein, denn beide Generationen profitieren voneinander.
Ebenso wird fast nie darüber gesprochen, welche wichtige Aufbauarbeit die jetzigen älteren Menschen eigentlich für unser Land geleistet haben. Der heutige Wohlstand wäre so gar nicht im heutigen hohen Niveau. Auch die jüngeren vergessen in vielen Diskussionen, vor allem politischer, dass wenn ihre Eltern nicht gewesen wären, sie gar nie eine gute bis sehr gute Ausbildung hätten absolvieren können. Dies war noch vor 40-50 Jahren keine Selbstverständlichkeit, auch die extrem grosse Auswahl an Ausbildungen heutzutage ist mitunter der Verdienst von den heute älteren Menschen.
Zur Finanzierung: Sehr viele Menschen haben keine Ahnung wie hoch eine AHV Rente überhaupt ist. Man bekommt das Gefühl, dass hier locker 3000-4000 ausbezahlt würden und alle Rentner reich wären. Die Realität zeigt jedoch ein anderes Bild. Das erlebt man wenn man selber ältere Menschen betreut. Aktuell: in 3 Kantonen sind ca 270'000 ältere Menschen auf tiefere Preise angewiesen. Alle Institutionen sprechen ebenfalls eine andere Sprache als die Obergscheiten die noch nie mit der finanziellen Realität der älteren zu tun hatten. Beispiel: jemand bekommt 1978 CHF AHV Rente pro Monat und hat eine Prämienerhöhung von mtl. 116.00. Man rechne.
Früher wurden die AHV Renten zu 80% besteuert - wäre jetzt auch möglich einzuführen für tiefe Einkommen - Bundesrat Otto Stich hat dies auf 100% dann festgesetzt.
Ebenso wurde in den letzten Monaten mal davon gesprochen, man könnte die Wertschriften Gewinne besteuern. Dies wäre weit mehr als solidarisch, als die gesamte Bevölkerung zu belasten, weil nur sehr wenige sehr viel besitzen aber der grösste Anteil der Leute immer sehr viel mehr bezahlen.Und - bei aller Korrektur - es muss an das effektive Einkommen angepasst werden, sonst sind alle Massnahmen ungerecht gegenüber der gesamten Bevölkerung.
“Eine Mehrwertsteuererhöhung allein wäre aber nicht das Gelbe vom Ei. Sie wäre insbesondere für die jüngeren Jahrgänge unfair.”
Die MWSt ist, neben Leistungskürzungen, die wohl gerechteste Finanzierungsart zur 13.Rente. Vor allem wenn man bedenkt, dass der Ausstand per 2050 von rund 100 Mrd. den Alten in unserer Gesellschaft zugeteilt werden kann.
Die MWSt müssen alle Konsumenten bezahlen. Lohnprozente nur die Erwerbstätigen bis Alter 65. Die Alten profitieren bei Lohnabzügen massiv. Immerhin machen die Beiträge rund 73% der Einnahmen der AHV aus. Diesen Teil der Finanzierung müssen die Rentner nicht mehr beisteuern.
Die MWSt muss bzgl. Finanzierung klar im Zentrum stehen. Eine überwiegende Befreiung der Rentner von der Finanzierung der 13.Rente wäre ein Skandal.
Bei einer generationengerechten Umlagefinanzierung muss jeder Jahrgang in seinem Leben die eigenen Leistungen in Form von Beiträgen und Steuern einbringen. Dies war, zumindest bis zur Einführung von AHV21 in diesem Jahr, bis heute bei der schweizerischen AHV wohl nie der Fall. Eine weitere Bevorzugung der Alten in unserer Gesellschaft wäre unfair. Der Generationenvertrag sollte gerecht umgesetzt werden.