Im Kampf gegen einen Strommangel im Winter hat der Bundesrat am Mittwoch die Verordnung für die Wasserkraftreserve verabschiedet. An einer Pressekonferenz informierte Energieministerin Simonetta Sommaruga darüber.

Um eine Sicherheitsmarge zu haben, hat der Bundesrat beschlossen, die Stromfirmen zu verpflichten, eine Wasserreserve in den Stauseen zurückzuhalten. Konkret: 500 Gigawattstunden Restwasser sollen in den Schweizer Stauseen verbleiben, falls es gegen Ende Winter zu einem Strommangel kommt. Die Reserven müssen vom 1. Dezember bis zum 15. Mai 2023 gehalten werden. 

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Der Bundesrat rechnet damit, dass dadurch insgesamt Kosten von 650 bis 750 Millionen Franken entstehen. Diese Kosten sollen auf die Strompreise überwälzt werden, was die Netzkosten um rund 1,2 Rappen pro Kilowattstunde verteuert. 

Die einzelnen Kraftwerkseigner können sich freiwillig verpflichten, eine bestimmte Wassermenge zurückzuhalten und werden dafür entschädigt. Ab Oktober ist es für die Speicherkraftwerkbetreiber möglich, Offerten an die Swissgrid zum Halten der Reserven gegen Entgelt einzureichen.

Sollten nach Abschluss der Ausschreibung zu wenig Angebote vorliegen oder diese zu teuer sein, kann das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) ein Entgelt festlegen und die Kraftwerke zur Reservehaltung verpflichten.

Reserve wird für kritische Phase am Ende des Winters benötigt

Wie die Landesregierung mitteilte, dient die Reserve zur Sicherung der Stromversorgung in der kritischen Phase am Ende des Winters. Die Massnahme ist eine in einem ganzen Strauss von Schritten, um die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Energieversorgung zu minimieren. Die Verordnung tritt am 1. Oktober in Kraft.

Bereits im Februar beschloss der Bundesrat, die im Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung vorgeschlagene Wasserkraftreserve vorzuziehen, damit diese bereits im bevorstehenden Winter zur Verfügung steht. Das Gesetz ist derzeit im Parlament in Beratung.

Die am Mittwoch beschlossene Verordnung entspricht in weiten Teilen der Gesetzesvorlage. Die Abweichungen betreffen die Beschränkung auf Speicherseen. Im Gesetz sind auch andere Technologien erwähnt.

Die Wasserkraftreserve steht ausserhalb des Marktes. Sie darf nur bei kritischen Engpässen angezapft werden, wenn der Markt diese nicht selbst beheben kann. Das kann etwa gegen Ende Winter der Fall sein, wenn der Stromverbrauch unerwartet hoch ist, Stromimporte stark eingeschränkt sind und einheimische Kraftwerke reduziert produzieren.

Zusätzlich Reservekraftwerke

Die zweite Absicherung, welche der Bundesrat gegen einen möglichen Strommangel vorsieht, sind Reservekraftwerke mit Gas-, Öl- oder Wasserstoffbetrieb. Dazu unterzeichnete der Bund in der vergangenen Woche einen Vertrag mit dem Unternehmen GE Gas Power für den Betrieb von acht entsprechenden Turbinen in Birr AG.

Der Einsatz von Wasserreserven und Reservekraftwerken wird koordiniert erfolgen. Deshalb wird der Bundesrat die Verordnung vom Mittwoch noch entsprechend ergänzen.

(SDA/mth)