Mitarbeitende in Betrieben der Informations- und Kommunikationstechnologie ist es damit erlaubt, in bestimmten Situationen einen verlängerten Zeitraum von 17 statt 14 Stunden zu arbeiten.
Zudem kann mit dem neuen Artikel 32b die tägliche Ruhezeit mehrmals pro Woche von 11 auf 9 Stunden verkürzt beziehungsweise unterbrochen werden. Diese Flexibilität sei besonders wichtig in Projektteams mit Mitwirkenden aus verschiedenen Ländern, heisst es zum Beschluss.
Betroffen von der Änderung sind neben den IKT-Firmen auch Unternehmen für Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung. Die Ausnahmen der Arbeitszeitkontrollen sind per Juli 2023 in Kraft.
(rul)