Hochsteuerländer wie Deutschland und Frankreich wollen sie schon lange. Ebenso die OECD, die nach eigenen Angaben «Wohlstand, Gerechtigkeit, Chancen und Lebensqualität für alle sichern» will.
Und nach dem Machtwechsel nun auch die USA: eine globale Mindeststeuer für Unternehmen. Die neue Begeisterung ist rasch erklärt: Die gigantischen Infrastrukturprogramme der USA und der EU müssen irgendwie finanziert werden.
Reto Gerber ist Jurist und Steuerchef des Beratungsunternehmens Deloitte Schweiz.
Der US-Vorschlag will Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften zu mindestens 21 Prozent besteuern. Würde demnach die Schweiz die Gewinne der Tochtergesellschaft eines US-Konzerns zu 12,5 Prozent besteuern, würden die USA künftig die Differenz von 8,5 Prozent draufschlagen. Der Schweizer Steuervorteil wäre dahin.
Folgen der Digitalsteuer
Uns droht aber noch mehr Ungemach: Während die Mindeststeuer den weltweiten Steuerkuchen vergrössern soll, will die Digitalsteuer diesen auch anders verteilen. Sie gilt voraussichtlich nur für die weltweit grössten rund 100 Konzerne, deren Wertschöpfung primär im digitalen Raum geschieht.
Deren Gewinne sollen künftig dort besteuert werden, wo sie ihre Umsätze erzielen. Die Folge wäre eine Verschiebung von Tiefsteuerstandorten hin zu den grossen Märkten.
Angesichts der realen Schuldenberge rechne ich mit einer raschen Einigung der 37 OECD-Mitgliedsländer. Ob bereits diesen Juni, werden wir sehen. So oder so könnte es bereits im Geschäftsjahr 2022 ernst werden.
Die Schweiz als kleines Land mit vielen internationalen Unternehmen könnte zu den Verlierern gehören: Die globale Mindestbesteuerung sollte noch verkraftbar sein, sofern sie nicht übertrieben hoch angesetzt wird. Bei einem Satz von 15 Prozent dürfte es sich weiterhin lohnen, internationale Unternehmen in der Schweiz anzusiedeln.
Sicher ist das aber nicht. Die Digitalsteuer würde sich vor allem auf die Tochtergesellschaften der Grosskonzerne negativ auswirken. Neuansiedlungen in der Schweiz wären angesichts des hohen Kostenniveaus weniger attraktiv, und es droht weiterer Aderlass bei bereits ansässigen Unternehmen.
Schweizer Vorteile im internationalen Wettbewerb
Die Schweiz hat im Wettbewerb um internationale Unternehmen glücklicherweise weitere Trümpfe, die bei Technologie- und Life-Sciences-Firmen besonders stechen: Dazu gehören die privaten und öffentlichen Investitionen in die Forschung und Entwicklung, das hohe Bildungsniveau, die soziale und wirtschaftliche Stabilität, die Rechtssicherheit, das flexible Arbeitsrecht sowie die Infrastruktur.
Diese Vorteile müssen aber gegen gesellschaftlichen Druck im Inland sowie wirtschaftlichen und politischen Druck aus dem Ausland laufend verteidigt werden.
Dies dürfen wir gerade auch während des kostspieligen Kampfs gegen die Pandemie nicht vergessen. Gefragt ist kein Konjunkturprogramm, sondern Knochenarbeit an der nachhaltigen wirtschaftlichen Attraktivität der Schweiz.
Zeit für innovative Lösungen
Dazu wird auch in Zukunft ein attraktives steuerliches Umfeld gehören. Entsprechend darf der interkantonale Steuerwettbewerb keinesfalls eingeschränkt werden. Auch dem guten Verhältnis zwischen Steuerpflichtigen und Steuerbehörden müssen wir Sorge tragen.
Wie im Rahmen der jüngsten Steuerreform «STAF» vorgespurt, müssen wir weitere innovative Lösungen entwickeln, um den Handlungsspielraum für unser Steuersystem bestmöglich zu nutzen, etwa durch vereinfachten Zugang von hoch qualifizierten Menschen aus Drittstaaten, gezielte Clusterbildungen in Branchen mit hoher Wertschöpfung sowie zusätzliche Anreize für Forschung und Entwicklung.
Überbordender Fiskalismus, Formalismus und vorauseilender Gehorsam im Sinne der OECD gehören nicht dazu.