In Expertenkreisen heisst es, dass bisher bloss 50 Millionen Franken Taggeld für Kurzarbeit geflossen sind.
Oliver Schärli: Es ist viel mehr, aktuell über 100 Millionen pro Tag, also etwa 500 Millionen pro Woche.
Auch das wäre noch wenig. An der Parlamentssession hiess es, dass 6 Milliarden Franken Nachtragskredit für Kurzarbeit (Arbeitslosenkasse) bald ausgegeben sind ...
Bis jetzt wurden über 1,3 Milliarden Franken ausbezahlt. Was die 6 Milliarden betrifft: Das sind Hochrechnungen für rund 189'000 Betriebe, die ein Gesuch gestellt haben. Während des Shutdowns dürften die allermeisten Gesuche plausibel sein.
Und seit Montag? Da sind fast alle Betriebe wieder offen.
Die Rückkehr zur wirtschaftlichen Normalität wird Zeit brauchen. Kurzarbeit ist weiterhin möglich. Aber: Seit Montag gilt für die meisten Betriebe: Jetzt müsst ihr aufpassen. Seit Montag schauen wir wieder genau hin, wer wie viel Belegschaft in der Kurzarbeit belässt.
Da gibt es Schlaumeier, die ihre Leute jetzt lieber zu Hause lassen, weil der Betrieb nach der Wiedereröffnung auf diese Weise günstiger ist. Das wirtschaftliche Risiko für die Arbeitnehmenden trägt jetzt der Staat.
So einfach ist das nicht. Erstens müssen diese Angestellten mit der Kurzarbeit einverstanden sein, denn sie verzichten auf 20 Prozent ihres Lohns. Dies ist ein wichtiges Korrektiv. Zweitens haben die kantonalen Wirtschaftsämter einen ziemlich guten Riecher dafür, was in welcher Branche wirtschaftlich möglich ist und was nicht. Wenn in einer Branche zwei Drittel der Betriebe mit 70 Prozent der Belegschaft arbeiten und einige mit bloss 30 Prozent, dann werden die Ämter genauer hinschauen.
Selbst die Forschung sagt, dass die Gefahr von Mitnahmeeffekten bei der Kurzarbeit erheblich ist.
Es gibt einen Missbrauchsspielraum, klar. Wir werden solche Missbräuche aufdecken und die Fehlbaren bestrafen. Aber dieselbe Forschung zeigt auch, dass es den Staat und die Wirtschaft deutlich weniger kostet, wenn Firmen bei kurzzeitigen Schocks die Leute auf Kosten der Arbeitslosenversicherung zuerst in die Kurzarbeit schicken, statt sie zu entlassen. Dies würde mehr kosten – und eine verheerende psychologische Wirkung haben.
Die Wirtschaftsorganisation OECD machte sich seit letzter Woche offiziell Sorgen, dass mit Kurzarbeitsentschädigungen unrentable Betriebe am Leben erhalten werden.
Diese Frage stellt sich vielleicht in ein paar Monaten oder Jahren, aber momentan ist es eine Debatte im Elfenbeinturm. Bis vor kurzem waren 20 bis 30 Prozent der Betriebe behördlich geschlossen. Jetzt sind sie aufgegangen und strampeln sich in die Zukunft. Dass der Staat ihnen dabei hilft, ist gesetzlich gewollt und volkswirtschaftlich sinnvoll. Das Hauptziel des Instruments Kurzarbeit ist, den unmittelbar drohenden Arbeitsplatzverlust zu vermeiden.
«Die kantonalen Wirtschaftsämter haben einen ziemlich guten Riecher dafür, was in welcher Branche wirtschaftlich ist und was nicht.»
Wie stellt der Staat fest, ob Kurzarbeitsentschädigungen zum unerwünschten Strukturerhalt beitragen?
Die Bewilligungsbehörden dürfen für jeden Betrieb Unterlagen für vertiefte Analysen verlangen. Diese geben Aufschluss darüber, ob das Geschäft eine Zukunft hat. Im negativen Fall wird die Bewilligung entzogen.
Und die öffentlichen Betriebe, die Kurzarbeit beantragt haben? Die haben kaum ein wirtschaftliches Risiko.
Wir haben rund 440 Gesuche angefochten. Der Grund? Solche Betriebe erfüllen das Hauptkriterium des «unmittelbar drohenden Arbeitsplatzverlustes» in der Regel nicht. Betriebe mit Staatsgarantie müssen ihren Angestellten nicht sofort kündigen. Dies gilt seit 35 Jahren.