Der Bundesrat hat die UBS mit der CS quasi zwangsfusioniert. Was in anderen Ländern ein präsidiales Dekret ist, heisst in der Schweiz Notverordnung. Diejenige vom Sonntag, die der Bundesrat beschloss, hat das Zeug, um für Ärger zu sorgen. Der Bundesrat verfügte, dass die Grossbankenaktionäre und -aktionärinnen der Fusion nicht zustimmen müssen, sofern die Verwaltungsräte und die Bankenaufsicht (die Finma) es so wollen. Diese Bestimmung komme einer Enteignung der Aktionärsrechte gleich, sagen diverse Rechtsprofessoren, darunter Peter Hettich von der Uni St. Gallen gegenüber «Watson».

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Und dennoch gibt es gegen dieses bundesrätliche Dekret keine Rechtsmittel. Laut Rechtsgelehrten könnten Klägerinnen einzig an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gelangen – wegen Missachtung der Eigentumsgarantie der universalen Menschenrechtskonvention. Doch selbst ein Urteil des Gerichtshofs wäre für den Bundesrat nicht verbindlich.