Gegen Bruno Frick und seinen Kollegen Philipp Dobler wird definitiv kein Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung eröffnet. Das Schwyzer Kantonsgericht hat eine Beschwerde gegen einen entsprechenden Entscheid der Staatsanwaltschaft abgewiesen.
Damit seien alle Vorwürfe vom Tisch, die 2011 mittels Strafanzeige erhoben würden, teilten Frick und Dobler am Montag mit. Publik wurden die Vorwürfe Anfang Juli 2013, kurz nachdem der ehemalige Schwyzer CVP-Ständerat Frick vom Bundesrat in die Finanzmarktaufsicht (Finma) gewählt worden war.
(sda/vst/sim)