Mieter und Vermieter warten weiter auf ein klares Signal aus Bundesbern, was den Umgang mit Mieten von geschlossenen Geschäften betrifft. Das Parlament hat sich an der dreitägigen ausserordentlichen Session in dieser Frage nicht einigen können.

Die Situation ist seit Wochen verfahren. Zuerst konnte sich eine vom Bund eingesetzte Taskforce mit sämtlichen Parteien nicht einigen. Dann wollte sich der Bundesrat nicht in die Angelegenheit einmischen. Nun hat auch das Parlament keinen Konsens gefunden.

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Zwar anerkannte eine Mehrheit beider Räte die schwierige Situation für geschlossene Betriebe. Viele sahen Handlungsbedarf. Die Differenzen zwischen den Räten sind aber derzeit zu gross.

Grundsätzliche Differenzen

Der Nationalrat schlug eine Pauschallösung vor, wonach Betreiber von Restaurants und weiteren vom Bundesrat geschlossenen Betrieben ihrem Vermieter grundsätzlich nur 30 Prozent der Miete schulden während der Zeit, in welcher sie aufgrund der behördlichen Massnahmen geschlossen bleiben müssen.

Das geht dem Ständerat zu weit. Mit 23 zu 19 bei einer Enthaltung entschied er am Mittwoch, nur Mieter zu entlasten, deren Bruttomiete maximal 8000 Franken beträgt. Für Betroffene sieht er eine Mietzinsreduktion für zwei Monate von je 5000 Franken vor. Die Nebenkosten blieben geschuldet. Die bereits getroffenen einvernehmlichen Lösungen zwischen Mietparteien behielten ihre Gültigkeit.

Diskussion geht weiter

Die grosse Kammer wird erst in der Sommersession über ihre abgeänderte Motion befinden. Ein Antrag von Nationalrat Roger Nordmann (SP/VD), den Vorstoss noch am Mittwochnachmittag zu behandeln, scheiterte knapp mit 101 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Einig sind sich die Räte darin, dass der Bundesrat einen Härtefallfonds für Vermieter prüfen soll, die wegen der Mietausfälle in ihrer Existenz bedroht sind. Dieser Fonds soll mit 20 Millionen Franken geäufnet werden. Er ist Teil der Motion, welche die Nationalratskommission in den kommenden Wochen vorprüfen wird.

(sda/mbü)