In der Tagesklinik am Bellevue in Zürich dürfen bis auf weiteres keine Schönheitsoperationen mehr vorgenommen werden. Die Klinik sei vorläufig geschlossen worden, sagte Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) am Freitagabend in der Sendung «Schweiz aktuell» von SRF.
Nach einem Augenschein durch den kantonsärztlichen Dienst und der Heilmittelkontrolle vor Ort sei man zum Schluss gelangt, dass die Patientensicherheit nicht gewährleistet sei. Gestützt darauf habe die Gesundheitsdirektion am Mittwoch mit einer superprovisorischen Verfügung das Operationsverbot ausgesprochen.
Drastische Folgen für Patienten
Die Massnahme ist eine Reaktion auf Vorwürfe, die gegen den 78-jährigen Schönheitschirurgen Peter Meyer-Fürst erhoben worden waren. Im Januar und Februar hatte der «Kassensturz» über zwei Fälle berichtet, bei denen seine Operationen für Patienten drastische Folgen hatten.
Eine junge Frau hatte nach Komplikation nach einer Brustverkleinerungs-Operation Strafanzeige eingereicht. Im Rahmen eines aufsichtsrechtlichen Verfahrens verfügte der Kanton daraufhin ein «vorsorgliches Operationsverbot» gegen Meyer-Fürst.
Bereits 2009 hatte die Gesundheitsdirektion dem Chirurgen die Berufsausübungsbewilligung nicht mehr erneuert. Das kantonale Verwaltungsgericht stiess den Entscheid jedoch wieder um. Es sei kein gewichtiges öffentliches Interesse an der Bewilligungsverweigerung ersichtlich, hielt es damals fest.
Auch Ärzteverband wird aktiv
Gegen Meyer-Fürst läuft mittlerweile ein Verfahren. Auch gegen den Leiter der Tagesklinik am Bellevue, wo Meyer-Fürst operierte, hat die Gesundheitsdirektion ein Verfahren eingeleitet.
Aktiv geworden ist in der Zwischenzeit auch die Ärztegesellschaft des Kantons Zürich. Wie deren Generalsekretär Michael Kohlbacher in «Schweiz aktuell» sagte, leitet die Standesorganisation eine Untersuchung gegen den Zürcher Schönheitschirurgen ein.
Mögliche Folgen der Untersuchung seien eine Geldstrafe oder sogar der Ausschluss aus dem Berufsverband FMH. Dies hätte zur Folge, dass Meyer-Fürst seine Operationen nicht mehr über die Krankenkassen abrechnen könnte. Nach einem Ausschluss könnte er demnach nur noch Privatpatienten behandeln, so Michael Kohlbacher.
(sda/moh)