Ein Gedankenspiel: Die Finanzmarktaufsicht durchleuchtet eine grosse Schweizer Bank. Sie stellt fest, dass der Bankchef in geschäftsrelevanten Dingen gelogen hat und damit zentrale Unternehmensprojekte zum Scheitern brachte, dass er illoyal war und die Treuepflicht verletzt hat, dass er den bankinternen Code of Conduct missachtet und ein falsches Berufsverständnis zeigt. Und dass der Banker am Ende noch die Aufklärungsarbeit der Finma aktiv hintertrieben hat.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Laubers Lohn um ein Jahr gekürzt

Was würde dem fehlbaren Bankchef wohl blühen? Richtig, die Finma würde ihm per sofort das Gewähr entziehen. Und was passiert, wenn sich der oberste Strafverfolger des Landes solches Fehlverhalten leistet? Die Aufsicht AB-BA kürzt Bundesanwalt Michael Lauber für ein Jahr den Lohn um acht Prozent.

Diese homöopathische Strafe ist himmelschreiend. Und sie zeigt einmal mehr, was für ein zahnloser Papiertiger die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft ist. So gewollt vom Gesetzgeber, um die Bundesanwaltschaft vor den Zumutungen der Politik und der Behörden zu schützen.

Nur rechnete niemand damit, dass sich mit Michael Lauber ein Bundesanwalt wie ein Sonnenkönig gebärdet. Mit seiner selbstherrlichen und uneinsichtigen Art hat er nicht nur den Ruf der Bundesanwaltschaft schwer beschädigt hat. Lauber hat mit seinen klandestinen Chef-Treffen auch Leuchtturm-Verfahren wie jenes gegen ehemalige FIFA-Spitzenfunktionäre kompromittiert.

Um weiteren Schaden von der Institution Bundesanwaltschaft abzuwenden, bleibt Michael Lauber deshalb keine Wahl: Er muss umgehend zurücktreten.

Lunch Topics: Scharfe Business-News
Ihnen gefällt diese Artikel-Auswahl? Abonnieren Sie den Newsletter der «Handelszeitung»-Chefredaktion, werktags zur Mittagszeit.