Richtig, ich kann der Konzernverantwortungsinitiative (KVI) nicht viel abgewinnen. Sie ist leider ein weiteres Exempel dieser Strickart: Einem vernünftigen, ja wünschenswerten Ziel wird mit untauglicher oder besser: mit schädlicher Methode auf den Leib gerückt. So war es bei der Abzocker-Initiative, die nicht die versprochene Mässigung bei den Toplöhnen brachte, sondern zuvorderst mehr Bürokratie und mehr Umsatz für die Beraterbranche. So ist es auch bei dieser Initiative, über die das Stimmvolk Ende November befinden wird.
Operation Libero ist weltfremd bis zynisch
Die KVI-Promotoren glauben ernsthaft, sie würden auf diese Weise Umweltschutz und Menschenrechten in Zulieferstaaten in Afrika oder Asien zum Durchbruch verhelfen. Dabei verbreiten sie Zerrbilder von Schweizer Konzernen, die nichts anderes im Schilde führen als Ausbeutung, Kinderarbeit und verbrannte Erde. Hauptsache, die Kasse stimmt.
Genau das Gegenteil ist richtig, wie jedes globale Nachhaltigkeits-Ranking, Human-Rights-Listing oder jeder Umweltschutz-Index belegt. Es sind Firmen aus der Schweiz (und aus Westeuropa), welche die Standards in Drittwelt- oder Schwellenländern nach oben treiben und vielenorts Vorbildfunktion haben. Es sind nicht Konzerne aus China, Malaysia oder aus Indien – von lokalen Produzenten gar nicht zu reden –, die sich um Nachhaltigkeit bemühen.
Wie weltfremd bis zynisch die KVI-Aktivisten und -Aktivistinnen agieren, zeigt die Operation Libero, die allen Ernstes behauptet, was die KVI verlange, sei nichts mehr als «in den meisten Staaten dieser Welt» gängiges Recht. Wirklich? Klar, die UNO-Menschenrechtskonvention haben 193 Staaten ratifiziert, doch ist es deshalb auch schon gängiges Recht?
Nun, die Erstunterzeichner dieser offenbar universell geltenden UNO-Konvention heissen Afghanistan, Bolivien, China, Myanmar, Kuba, Ägypten, El Salvador, Guatemala, Haiti, Indien, Iran, Irak, Libanon, Liberia, Pakistan und Syrien. Gemäss Operation Libero also alles Länder, die für die Schweiz Vorbildcharakter haben – und als Hort von Menschenrechten und Umweltschutz gelten sollen.
NGO werden klagen – und die grossen Profiteure sein
Nein, die Folgen der KVI sind ganz anderer Art: Es werden Schweizer Konzerne und KMU, die Jobs in Südafrika, Peru oder Vietnam schaffen, von hiesigen NGO vor Gerichte gezerrt. Besondere Betriebsamkeit wird in Zug, Winterthur und Genf ausbrechen, wo Industrie- und Rohstoffkonzerne ihren Hauptsitz haben. Weil ein rechtmässiges Verfahren inklusive Ermittlung im Ausland faktisch unmöglich ist, werden die Firmen dank Support der Medien in teure aussergerichtliche Vergleiche gezwungen. Wem diese grassierende Klageindustrie zu viel Rechtsunsicherheit bringt, wird den Firmensitz ins Ausland verlegen. Oder sich aus jenen Ländern mit erhöhtem Klagerisiko zurückziehen.
Klar, Firmen aus den oben erwähnten Ländern werden gerne in die Lücken der Lieferketten springen – und sich dabei um jeden Standard foutieren.