Das Bezirksgericht Zürich hat einen ehemaligen Angehörigen der Stadtpolizei Zürich wegen mehrfacher Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Franken verurteilt. Der Angeklagte hatte einen Angestellten des Millionenbetrügers Martin Gloor wiederholt mit geheimen Informationen aus dem Polizeicomputer versorgt.
Es handelte sich vorwiegend um Angaben über mutmassliche Drogenhändler aus dem Balkan. Gemäss Anklage hatte der Polizeibeamte dafür von seinem aus dem Kosovo stammenden Freund ein Bestechungsgeld von 10'000 Franken erhalten.
Nicht geständig
Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten sowie ein vierjähriges Berufsverbot als Polizist. Der Verteidiger des inzwischen entlassenen, aber nicht geständigen Ex-Polizeibeamten verlangte dagegen einen vollen Freispruch.
Es habe sich beim Angestellten von Gloor um einen Informanten der Polizei gehandelt, sagte er. Es sei üblich gewesen, diesen Zubringer ebenfalls mit Informationen zu füttern. Mit der Übermittlung gewisser Daten sei das Gesetz nicht verletzt worden.
Angeklagter war kein Informant
Anders sah das Gericht die Sache. Es ging von fünf Amtsgeheimnisverletzungen und einem Versuch dazu aus. Der kosovarische Angestellte Gloors habe laut Telefonprotokollen der Polizei keine Tipps gegeben und sei kein Informant gewesen.
Eine Bestechung oder Begünstigung sahen die Richter dagegen als nicht erwiesen an. So sei der Zusammenhang mit der Übergabe von 10'000 Franken und den abgegebenen Informationen nicht erwiesen. Deshalb sahen die Bezirksrichter von einer Einziehung der 10'000 Franken ab.
Für die Verletzungen des Amtsgeheimnisses setzte das Gericht eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 50 Franken fest. Von einem Berufsverbot es sah es. Der Ex-Polizist hat unterdessen ein eigenes Unternehmen in der Privatwirtschaft gegründet.
(sda/chb)