Gesundheitsminister und Bundespräsident Alain Berset gibt am Dienstagnachmittag zum letzten Mal in seiner Karriere die Krankenkassenprämien bekannt. Nach einem Anstieg von 6,6 Prozent im laufenden Jahr rechnen Experten 2024 erneut mit einem Prämienschub.
Nach Angaben des Krankenversichererverbands Santésuisse stiegen die Gesundheitskosten im ersten Halbjahr 2023 um 7,9 Prozent. Die Kosten pro Versicherten erreichten in der obligatorischen Grundversicherung 2240 Franken, ein Anstieg von 6,4 Prozent im Vorjahresvergleich. Dass der Pro-Kopf-Anstieg unter dem der Gesamtkosten liegt, geht auf das Bevölkerungswachstum zurück.
Da die Prämien kantonal festgelegt werden, lassen die besonders starken Kostenanstiege in den Kantonen Uri von 13,3 und Bern mit 10,5 Prozent dort die deutlichsten Prämienerhöhungen erwarten. Santésuisse rechnete mit einer Prämienexplosion um acht bis neun Prozent.
Santésuisse-Direktorin Verena Nold machte im Vorfeld in Interviews deutlich, dass die Versicherer 2024 um überdurchschnittliche Prämienerhöhungen nicht herumkommen. Die Krankenkassen könnten wegen des politisch gewollten Abbaus ihrer Reserven den Anstieg nicht dämpfen.
Sechs Prozent höhere Prämien
Zu einem stärkeren Kostenanstieg führten höherer Bürokratieaufwand, nicht lieferbare günstige Medikamente, mehr Psychotherapien, die Umsetzung der Pflegeinitiative sowie mehr Menschen, die sich mit diffusen Beschwerden untersuchen liessen.
Das Vergleichsportal Comparis rechnete im Mai bei der Grundversicherung mit einem Prämienschub von sechs Prozent im Landesdurchschnitt. Einige Kassen könnten die Prämien sogar um zehn Prozent erhöhen.
Comparis-Experte Felix Schneuwly ging davon aus, dass die Prämien in den letzten Jahren ohne den politisch verordneten Reserveabbau lediglich um rund je 2,5 Prozent gestiegen wären. Seit der Einführung der obligatorischen Krankenversicherung 1996 stiegen die Prämien jährlich um durchschnittlich 3,5 Prozent. 2021 gab es einen seltenen Rückgang um 0,2 Prozent.
Kantone in der Pflicht
Das Parlament beschloss in der Herbstsession, die Kantone zu einem höheren Beitrag an die Prämienverbilligung zu verpflichten. Neu sollen sie mit einem Mindestbeitrag von 3,5 bis 7,5 Prozent der Kosten in der obligatorischen Grundversicherung für die Prämienverbilligung aufwenden müssen.
Das bedeutet für die Kantone Mehrkosten von 365 Millionen Franken. 2022 hatten die meisten Kantone ihr Budget für die Verbilligungen gekürzt. 21 Kantone schöpften somit die mögliche Verbilligungskapazität nicht aus.
Der Bund erhöhte seinen Beitrag hingegen jährlich. Die Prämienverbilligung finanzieren Bund und Kantone gemeinsam. Der Bundesbeitrag ist auf 7,5 Prozent der Bruttokosten festgelegt.
(sda/mth)