Streit um preisgünstige Wohnungen in der Stadt Zug: Weil zu viele Reiche in den 288 städtischen Wohnungen leben, will der Stadtrat schärfere Regeln aufstellen. Ein erster Versuch scheiterte, weil die Vermögensobergrenze immer noch bei einer halbe Million Franken lag. Dies stiess auf Widerstand.

Wohnen in der Stadt Zug ist teuer – für Zugerinnen und Zuger mit «normalem» Einkommen zu teuer. Viele weichen auf angrenzende Regionen aus, etwa auf das Knonaueramt ZH oder den Kanton Luzern.

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4,5 Zimmer für 2500 Franken

Um diese Entwicklung zumindest abzufedern, sagte das Stimmvolk im Jahr 2012 Ja zur Initiative «Wohnen in Zug für alle». Seither baute oder übernahm die Stadt 288 Wohnungen, die an Menschen vermietet werden sollen, die keine bezahlbare Bleibe mehr finden. Für eine 4,5-Zimmer-Wohnung verlangt sie etwa 2500 Franken.

In diesen Wohnungen leben allerdings keineswegs nur Leute, die sich Zug nicht mehr leisten könnten, denn einzige Bedingung für die Vermietung ist bisher die «Belegungsdichte». In einer Vierzimmerwohnung müssen demnach mindestens drei Personen leben, eine davon jugendlich oder in Erstausbildung.

Mieter mussten Verhältnisse nicht offenlegen

«Leider hat sich gezeigt, dass viele Mieter stattliche Einkommen haben», sagte Finanzvorsteher Karl Kobelt (FDP) am Donnerstag vor den Medien. «Das ist natürlich nicht der Sinn der Sache.» Wie viele Reiche in den 288 Wohnungen leben, weiss die Stadt aber nicht, weil die Interessenten ihre Verhältnisse ja nicht offenlegen mussten.

Dies soll sich nun ändern. Mieterinnen und Mieter müssen ihr Einkommen und ihr Vermögen künftig in regelmässigen Abständen angeben. Allerdings tut sich die Stadt bisher schwer, eine finanzielle Obergrenze festzulegen, bis zu der eine «preisgünstige Wohnung» gemietet werden darf.

Kündigung für zu reiche Mieter

Ein erster Entwurf, der im November 2015 präsentiert wurde, scheiterte grandios: «Es gab einhelligen Widerstand, quer durch alle Parteien», räumte Kobelt ein. Die Kriterien seien als zu grosszügig erachtet worden. Gemäss diesem Entwurf dürften Mieter sechs Mal so viel einnehmen wie der jährliche Mietzins kostet. Die Vermögensobergrenze wurde bei einer halben Million festgelegt.

Nach der massiven Kritik sollen nun so rasch wie möglich neue, weniger grosszügigere Richtlinien aufgestellt werden. Noch in diesem Jahr sollen sie vorliegen. Wohlhabende, welche ihre Wohnung noch ausschliesslich mit dem Kriterium «Belegungsfaktor» erhielten, müssen über kurz oder lang mit der Kündigung rechnen.

Der Stadt ist aber wichtig, trotzdem einen «pfleglichen Umgang» mit diesen Mietern zu haben. Geprüft wird eine Übergangsfrist, damit sie Zeit haben, sich etwas Anderes, sprich Teureres zu suchen.

(sda/me)