Die Beschuldigten im Rahmen des Fifa-Verfahrens haben Recht bekommen – und wenn sie eine Verzögerungstaktik beabsichtigten, dann ging die Rechnung auf: Drei Staatsanwälte des Bundes müssen in den Ausstand treten. Laut einem am Dienstag veröffentlichten Urteil beschloss das Bundesstrafgericht, das «gegen Bundesanwalt B., gegen den ehemaligen Leitenden Staatsanwalt des Bundes C. sowie gegen den Staatsanwalt des Bundes D.  gerichtete Ausstandsgesuch» gutzuheissen.

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Das heisst: Bundesanwalt Michael Lauber, der ehemalige Chef der Abteilung Wirtschaftskriminalität swie ein mit dem Fifa-Dossier befasster Staatsanwalt müssen den Fall niederlegen und anderen überlassen.

Die Anwälte der – nicht genannten – Fifa-Beschuldigten hatten gefordert, «sämtliche Verfahrenshandlungen» aufzuheben und «gegebenenfalls (sollte der ausserordentliche Staatsanwalt wider Erwarten ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten eröffnen) zu wiederholen».

Verjährung droht

Dieser Forderung ist das zuständige Gericht nun in Teilen gefolgt. Das heisst: Der Fifa-Fall geht praktisch zurück auf Feld eins. Wer in der Bundesanwaltschaft eine echte Dossierkenntnis über das Verfahren hatte, muss sich zurückziehen.

Im Hintergrund steht, dass Bundesanwalt Michael Lauber sich mehrfach mit Fifa-Präsident Gianni Infantino getroffen hatte, ohne dies zu protokollieren. Erwiesenermassen kam es zu zwei solchen Treffen, eine dritte Begegnung ist umstritten.

Seit knapp fünf Jahren wühlt sich die Bundesanwaltschaft durch das Dossier Fifa: Der Verdacht lautet unter anderem auf ungetreue Geschäftsführung und Geldwäscherei. Eine Task Force der Behörde wurde dabei aktiv und hatte den Fifa-Fall priorisiert – denn angesichts der Aktenfülle und der internationalen Verbindungen drohte Verjährung.