Der Nationalrat debattiert am Montag über die zweite Revision des Covid-19-Gesetzes. Den Antrag seiner Wirtschaftskommission (WAK-N), den 22. März als Öffnungsdatum ins Gesetz zu schreiben, dürfte wegen fehlender Unterstützung von FDP und Mitte nicht durchkommen.
Die Forderung der WAK-N, ein fixes Öffnungsdatum ins Gesetz zu schreiben, hatte die erste Sessionswoche geprägt. Am vergangenen Mittwoch wurden dem brisanten Vorschlag allerdings die Zähne gezogen. Die Kommission brachte eine dringliche Erklärung im Rat durch, die das Anliegen aufnahm. Die Erklärung ist rechtlich nicht bindend und zwingt den Bundesrat anders als ein Gesetz nicht zum Handeln. Bei der FDP und der Mitte ging nach der verabschiedeten Erklärung aber niemand mehr davon aus, dass eine Mehrheit ihrer Fraktion das Datum ins Gesetz schreiben will.
Zu reden geben dürfte aber der Antrag der Kommission, dass die wissenschaftliche Taskforce des Bundes ausschliesslich mit ihrem Präsidenten, derzeit Martin Ackermann, in der Öffentlichkeit in Erscheinung treten soll. Ursprünglich wollte es eine Kommissionsmehrheit der Taskforce ganz verbieten, öffentlich Stellung zu nehmen. Die Kommission kam dann aber auf ihren Antrag zurück und überarbeitete ihn.
Mindeststandard für Härtefallleistungen
Bei der Ausweitung der Härtefallmassnahmen, die eigentlich die Revision des Covid-Gesetzes notwendig machen, weichen die Anträge der Kommission in mehreren Punkten vom Ständerat ab.
So soll der Finanzierungsanteil des Bundes bei den Geldern für kleinere Firmen nicht von 70 auf 80 Prozent erhöht werden. Bei neu gegründeten Unternehmen schlägt die Kommission vor, die Bedingungen für eine Härtefallunterstützung zu lockern. Der Stichtag für die Gründung (1. Oktober 2020) soll aus dem Gesetz gestrichen werden.
Um die kantonalen Ungleichheiten bei den Härtefallgeldern abzufedern, beantragt die Kommission zudem, dass der Bundesrat ein Mindeststandard der Leistungen definiert. Wenn sich die Bearbeitung eines Härtefallgesuchs verzögert, sollen nach dem Willen der Kommission auch Akontozahlungen möglich sein.
Viel Kritik am Bundesrat erwartet
Bei der Unterstützung der Kulturschaffenden ist die Kommission dem Ständerat gefolgt, der eine Obergrenze für Beiträge aus dem Gesetz gestrichen hat.
Nicht einverstanden ist die Kommission jedoch mit dem Ständerat bei der Unterstützung der Sportklubs. Um einfacher an À-fonds-perdu-Beiträge zu erhalten, sollen die Klubs nach dem Willen des Ständerats nicht mehr zu Lohnsenkungen gezwungen werden, wenn sie Unterstützungsgelder beantragen. Das lehnt die Nationalratskommission ab.
Für die Debatte im Nationalrat sind ab 14.30 Uhr mehrere Stunden vorgesehen. Zu Beginn dürften sich - wie im Ständerat - viele Ratsmitglieder kritisch zur Corona-Strategie des Bundesrats äussern. Die Detailberatung des Gesetzes dürfte sich danach bis in den späten Abend hineinziehen.
(sda/gku)