Mit den neuen Verschärfungen der Corona-Massnahmen hat der Bundesrat auch neue Finanzhilfen beschlossen. Betriebe, die seit November während mindestens vierzig Tagen schliessen mussten, sollen unbürokratisch an Geld kommen, und zwar spätestens im Februar.
Die konkrete Ausgestaltung der Härtefallhilfe liegt in der Verantwortung der Kantone. Sie prüfen auch die Gesuche im Einzelfall. Heute müssen betroffene Betriebe aber strenge Kriterien erfüllen, um an Geld zu kommen. Der Bundesrat lockert die Bedingungen nun, wie er am Mittwoch mitteilte. Kurz: Geschlossene Unternehmen müssen weniger Nachweise erbringen als «normale» Härtefälle.
Die Frage der Umsatzeinbusse
Unter anderem gelten Restaurants und andere Betriebe, die seit Anfang November 2020 insgesamt während mindestens vierzig Kalendertagen behördlich geschlossen werden, neu ohne Nachweis eines Umsatzrückgangs als Härtefall. Sie müssen den Nachweis der Umsatzeinbusse von 40 Prozent nicht mehr erbringen.
Zudem können neu auch 2021 erfolgte Umsatzrückgänge geltend gemacht werden. Sollte die Wintersaison schlecht ausfallen, fielen damit viele Tourismusunternehmen in den Berggebieten ebenfalls unter die Härtefallregelung.
Logistische Herausforderung: 100'000 Fälle
Die Obergrenzen für À-fonds-perdu-Beiträge werden von 10 auf 20 Prozent des Umsatzes erhöht – beziehungsweise von 500'000 auf 750'000 Franken je Unternehmen. Die Kantone können die absolute Obergrenze der Hilfe unter Bedingungen sogar auf 1,5 Million Franken erhöhen. Damit sollen Unternehmen mit hohen Fixkosten besser berücksichtigt werden können. Die Verordnungsänderung erlaube es, Härtefälle auf breiter Front zu unterstützen, schreibt der Bundesrat.
Finanzminister Ueli Maurer erwartet, dass sich damit die Zahl der Härtefall-Gesuche in etwa verdoppeln wird – auf circa 100'000 Fälle.
Betroffene Unternehmen sollen nun auch bald wirklich zu Geld kommen. «Mehr als die Hälfte der Kantone zahlt bereits im Januar Härtefallhilfen aus, im Februar dürften fast alle Kantone bereit sein», schreibt der Bundesrat. Die die kantonalen Härtefallprogramme stehen insgesamt rund 2,5 Milliarden Franken zur Verfügung, wovon der Bund gut drei Viertel trägt (1,9 Mrd. Franken).
Neues Bürgschaftsprogramm
Finanziert werden sollen die neuen Wirtschaftshilfen mit der "Bundesratsreserve" in Höhe von 750 Millionen Franken, die das Parlament im Covid-19-Gesetz vorsieht. Das Geld soll auch für die kantonalen Härtefallprogramme eingesetzt werden und damit die ersten drei Tranchen ergänzen. Über die Aufteilung auf die Kantone will er aber erst später entscheiden.
Im Hinblick auf eine mögliche dritte Corona-Welle prüft der Bundesrat zudem, ob er das Notkreditprogramm vom vergangenen Frühling reaktivieren will. Er untersucht, wie ein solches Programm auszugestalten wäre. Mit dem Covid-19-Kreditprogramm konnten Unternehmen im Frühjahr vom Bund verbürgte Darlehen von insgesamt über 17 Milliarden Franken aufnehmen.
Verschiedene Instrumente
Der Bund hat seit Ausbruch der Corona-Pandemie weitere Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen abzufedern. Die Kurzarbeitsentschädigung und der Corona-Erwerbsersatz decken je nach Branche zwischen der Hälfte und zwei Drittel der Umsatzausfälle abzüglich Vorleistungen ab.
Um den Aufschwung nach der Krise zu unterstützen, verfügt der Bund nach Meinung der Landesregierung über eine Reihe von Instrumenten, etwa arbeitsmarktliche Massnahmen oder diverse Programme zur Innovationsförderung.
(sda – rap)