Ab Donnerstag erweitert der Bund die Teststrategie. Kantone können demnach explizit Massentests im Rahmen von Schutzkonzepten etwa in Schulen und Heimen, in Hotels oder am Arbeitsplatz durchführen.

Der Bund übernimmt neu die Kosten für die Tests, auch von Personen ohne Symptome. Er will so besonders gefährdete Menschen besser schützen und lokale Infektionsausbrüche früh bekämpfen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt Tests in Alters- und Pflegeheimen sowie der ambulanten Krankenpflege zur Vorbeugung durchzuführen und in regelmässigen Abständen zu wiederholen.

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Der Bund übernimmt die Kosten für Tests, auch wenn keine Symptome bestehen. Die Kantone setzen die Teststrategie um, das BAG unterstützt sie bei Bedarf. Tests sind weiterhin freiwillig, doch bei Infektionsausbrüchen können die Kantone Tests anordnen. 

Testpflicht am Arbeitsplatz

Auch im beruflichen Kontext sind Tests freiwillig. Arbeitgeber können Mitarbeitende nur verpflichten, sofern dies für die Arbeitsleistung oder den Schutz anderer Mitarbeiter oder Kunden bzw. Patienten erforderlich ist. Dabei müssen Schutz der Persönlichkeit der Arbeitnehmenden und Datenschutz eingehalten werden. 

(mlo)