Ein knappes Jahr nach der Affäre um den Satiriker Jan Böhmermann hat das deutsche Bundeskabinett die Abschaffung der sogenannten Majestätsbeleidigung auf den Weg gebracht. Die Minister um Kanzlerin Angela Merkel beschlossen am Mittwoch, den entsprechenden Paragrafen im Strafgesetzbuch ersatzlos zu streichen.
«Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung stammt aus einer längst vergangenen Epoche. Er passt nicht mehr in unser Strafrecht», erklärte Justizminister Heiko Maas. Die Beleidigung ausländischer Staatsoberhäupter bleibe strafbar – aber nicht mehr oder weniger als die eines jeden anderen Menschen auch. Über die Gesetzesänderung muss noch der Bundestag entscheiden.
Gedicht in Vulgärsprache
Böhmermann hatte in seiner Sendung «Neo Magazin Royale» den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan mit einem Gedicht in Vulgärsprache kritisiert. Nach eigener Darstellung wollte er damit die Grenzen dessen aufzeigen, was in Deutschland als Satire erlaubt ist und was nicht. Dagegen legte Erdogan nach Paragraf 103 des Strafgesetzbuches Beschwerde ein. Die Mainzer Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen im Oktober ein.
Der zivilrechtliche Streit zwischen Erdogan und Böhmermann ist allerdings noch nicht zu Ende. Das Landgericht Hamburg entscheidet am 10. Februar über eine Unterlassungsklage des türkischen Politikers. Das Gericht hatte schon im vergangenen Jahr im Eilverfahren Böhmermann verboten, grosse Teile des Gedichtes zu wiederholen. Die Richter sprachen von einem «schmähenden und ehrverletzenden Inhalt».
Derzeit gilt eine einstweilige Verfügung gegen den Text. Böhmermann darf darum den grösseren Teil des Gedichts nicht wiederholen. Die Klage von Erdogan hat für so starke Tumulte gesorgt, dass Böhmermann für vier Wochen mit seiner Sendung pausierte. Die «Bild»-Zeitung machte sich ihrerseits einen Spass daraus und irritierte mit einem – täuschend echten – Fake-Interview mit dem Satiriker.