Ab 1. Januar 2017 ist Vermögen der Österreicher in der Schweiz nicht mehr anonym. Seit 2013 konnten sie dank eines bilateralen Abkommens wählen, ob sie in der Schweiz eine Art Kapitalertragsteuer (KESt) zahlen oder ihr Vermögen in Österreich gemeldet wird. Dieses Abkommen soll nun aufgehoben werden, sagte Christian Wilplinger, Partner bei Deloitte Österreich, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur APA.

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Für Einkommen des Jahres 2017 gilt für alle der automatische Informationsaustausch, der erstmals 2018 erfolgt. Schweizer Finanzinstitute müssen also die Vermögen und Kapitaleinkünfte ihrer österreichischen Kunden an die österreichische Finanz melden. Noch vor Jahren galt es als undenkbar, dass Schweizer Banken jemals Kundeninformationen an ausländische Finanzbehörden weitergeben würden.

Österreich wehrte sich dagegen

Auch Österreich wehrte sich noch dagegen. Darum wurde 2012 ein unbefristetes «Abgeltungssteuerabkommen» geschlossen, das Informationsweitergabe nur nach Freiwilligkeit der Betroffenen, ansonsten aber eine der österreichischen KESt entsprechende Quellensteuer vorsah.

Damals konnten sich die Österreicher alternativ zur Meldung beim heimischen Finanzamt mit einer Einmalzahlung steuerlich «weiss waschen», also ihr Geld legalisieren. Dazu mussten sie ihr Schweizer Bankvermögen der Jahre vor 2013 als Basis nehmen.

Wer damals alle Einkünfte in Österreich melden liess, wird auch jetzt keine Probleme bekommen, sagt Wilplinger. Sollten aber jetzt erstmals Einkünfte bekannt werden, dann könnte die österreichische Finanzbehörde - rückwirkend für bis zu zehn Jahre - nachschauen, ob damals auch wirklich alle Einkünfte versteuert wurden. Wer also vor Inkrafttreten des Abkommens Geld abgehoben hat, könnte nun mit unangenehmen Folgen konfrontiert sein.

Österreich hat sich auch das Recht auf «Gruppenanfragen» ausbedungen. Im Klartext heisst das, die Finanzbehörde muss nicht jeden einzelnen und konkreten Fall in der Schweiz erfragen, sondern kann die Information über alle Österreicher, die in der Schweiz noch im Jahr 2016 ihre Bankbeziehung beenden und ihr Vermögen nach Österreich übertragen, pauschal einfordern, sagt Wilplinger.

Auch mit Liechtenstein geändertes Abkommen

Parallel zur Aufhebung des Abgeltungssteuerabkommens mit der Schweiz wird das entsprechende Abkommen mit Liechtenstein angepasst. Für Privatanleger ist die Situation gleich wie in der Schweiz. Sie konnten bisher zwischen Meldung und Quellensteuer wählen. Künftig werden alle ihre Einkünfte nach Österreich gemeldet.

Bei Stiftungen bleiben aber Varianten: Ist das Vermögen einer Stiftung einem Österreicher wie Eigentum zuzurechnen (transparente Stiftung), dann kann er zwischen Meldung der Einkünfte nach Österreich oder Quellensteuer-Einhebung wählen.

Ist das Vermögen dagegen der Stiftung zuzurechnen (intransparente Stiftung), dann werden Widmungen an die Stiftung aus Österreich mit 5 bis 10 Prozent und Ausschüttungen nach Österreich mit 27,5 Prozent besteuert.

Die Aufhebung beziehungsweise Abänderung der alten Abgeltungsabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein muss noch von Nationalrat und Bundesrat beschlossen werden. Die Unterlagen sind auf der Parlamentshomepage abrufbar. Nennenswerte Auswirkungen auf das Budget werden offenbar nicht erwartet, geht aus den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf hervor.

(sda/chb)