Am 25. September 2022 stimmen wir über die AHV-21-Reform ab, die im Wesentlichen die Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau auf 65 Jahre sowie die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte vorsieht. Wieso braucht es eine AHV-Reform?    

Die AHV funktioniert im Umlageverfahren. Das heisst: Die heutigen Erwerbstätigen finanzieren die Renten der heutigen Rentnerinnen und Rentner. Bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 finanzierten durchschnittlich 6,5 Erwerbstätige eine Person im Rentenalter. Gestützt auf die aktuellen Zahlen des Bundes finanzierten im Jahr 2020 3,3 Erwerbstätige die Rente einer Person im Rentenalter. Im Jahr 2050 werden es nur noch 2,2 Erwerbstätige sein.    

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Seit der Einführung der AHV – damals galt unabhängig des Geschlechts das Rentenalter 65 – hat die Lebenserwartung um knapp neun Jahre zugenommen. Da das Rentenalter nicht mitstieg, verlängerten die gewonnenen Lebensjahre den Ruhestand. Damit zahlen wir seit der Einführung der AHV kontinuierlich länger eine Rente aus. Ohne dafür länger einbezahlt zu haben.    

Die Folge: Die AHV ist in finanzieller Schieflage.    
 

Über den Autor

Andri Silberschmidt ist Nationalrat für den Kanton Zürich und Vizepräsident der FDP Schweiz.

In den letzten fünf Jahren betrug das Umlageergebnis, die Differenz zwischen den Ausgaben und den Einnahmen der AHV, minus 1,8 Milliarden Franken. Und dies, obwohl wir die Lohnbeiträge mit der Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf) erst kürzlich erhöht haben und so jährlich rund 2 Milliarden Franken Mehreinnahmen zugunsten der AHV generieren. Die Finanzperspektiven der AHV sind düster. Unternehmen wir nichts, beträgt das Umlagedefizit in acht Jahren bereits 3 Milliarden Franken – pro Jahr. In der Folge wäre der AHV-Fonds bis im Jahr 2040 aufgebraucht und könnte keine Renten mehr auszahlen. Um das zu verhindern, brauchen wir dringend eine Reform der AHV.    

Die AHV-21-Reform hat zum Ziel, die AHV für die kommenden zehn Jahre zu sichern. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte leistet dabei den grössten Beitrag zur kurzfristigen Stabilisierung der AHV. Nachdem wir die Lohnbeiträge erst kürzlich erhöht haben, ist es richtig, in der aktuellen Reform auf diese Massnahme zu verzichten und ihr die Erhöhung der Mehrwertsteuer vorzuziehen. Im Gegensatz zur Erhöhung der Lohnbeiträge beteiligen sich mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer auch die heutigen Rentnerinnen und Rentner an der Sanierung der AHV, was im Sinne des Generationenvertrages fair ist.    

Die Erhöhung des Frauenrentenalters steuert ihrerseits einen kleineren Teil zur Reform bei, ist aufgrund ihres doppelten Effekts aber dennoch von entscheidender Bedeutung. Künftig sollen Frauen gleich lange arbeiten wie Männer und damit ein Jahr weniger lang eine AHV-Rente beziehen sowie ein Jahr länger in die AHV einzahlen. Somit kommt es sowohl zu Minderausgaben wie auch zu Mehreinnahmen.

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Um den Eingriff in die Lebensplanung der Frauen kurz vor 65 Jahren abzufedern, beschlossen wir im Parlament für eine Übergangsgeneration von neun Jahren grosszügige Ausgleichszahlungen. Gerade Frauen mit einem tiefen Einkommen bis 40’000 Franken werden mit der AHV-21-Reform mehr Rente ausbezahlt erhalten als ohne die Reform. Somit ist die Vorlage ein gutschweizerischer, sozialer Kompromiss.    

Nichtstun hiesse, den kommenden Generationen einen grossen Schuldenberg aufzubürden und um ein Vielfaches teurere Sanierungsmassnahmen zu provozieren. Denn das prognostizierte Defizit der AHV bis ins Jahr 2050 beträgt heute rund 200 Milliarden Franken; das entspricht 16-mal den Kosten des Baus des Gotthard-Basistunnels.    

Bezeichneten wir den Bau des Gotthard-Basistunnels als Generationenprojekt, ist die Sanierung der AHV ein Generationenprojekt hoch 16. Mit der AHV-21-Vorlage können wir einen ersten, wichtigen Schritt in diesem Generationenprojekt gehen. Tun wir nichts, riskieren wir, dass dem AHV-Fonds in weniger als zwanzig Jahren das Geld fehlt, um AHV-Renten auszuzahlen.    

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