Der Bundesrat hat einen Plan. Er will mit einem Entlastungspaket den Bundeshaushalt in den Jahren 2027 und 2028 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten. Damit kann er den Bund finanziell im Gleichgewicht halten. Die Einsparungen machen weniger als 5 Prozent der geplanten Ausgaben aus; diese werden weiterhin jährlich um mehr als 2 Prozent zunehmen. Nichts Dramatisches also.
Die Opposition gegen das Paket ist breit und laut. Die Ausgaben sind zwar in den meisten Aufgabengebieten in den letzten zehn Jahren deutlich stärker gewachsen als die Wirtschaft. Trotzdem wird von den Kritikern und Lobbyisten der Untergang der Innovationskraft der Schweiz, die Gefährdung unseres guten öffentlichen Verkehrs und des Klimaschutzes heraufbeschwört. Das Hauptargument der Kritiker ist jedoch, dass der Bundesrat noch zu wenig das Gespräch mit den Betroffenen gesucht habe. Beeindruckt von dieser Opposition titelte die Handelszeitung vor zwei Wochen, das Sparpaket «droht zu scheitern». Die Breite der Opposition hat auch damit zu tun, dass der Bundesrat versucht, eine gewisse «Opfersymmetrie» einzuhalten. Alle sollen zur Gesundung der Bundesfinanzen beitragen.
Der Gastautor
Serge Gaillard ist Ökonom und ehemaliger Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung.
Trotz der lauten Kritik hat das Entlastungspaket gute Chancen, umgesetzt zu werden – nicht nur, weil es gut begründet ist. Erstens, weil die Alternativen unrealistisch oder schlechter sind. Zweitens, weil die Zeit knapp ist.
Die Alternativen: Der Spielraum für Steuererhöhungen ist gering, weil der Bundesrat bereits die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent erhöhen will, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren. So soll sichergestellt werden, dass der Ausgleichsfonds der AHV bis 2030 nicht unter den gesetzlich vorgeschriebenen Stand fällt. Die zuständige Ständerratskommission schiebt das Geschäft vor sich her. Je länger sie dies tut, desto stärker müssen die Beiträge erhöht werden, weil die Einnahmen ab 2026 die Ausgaben der AHV nicht mehr decken werden. Und um mehr als 1 Prozent kann die Mehrwertsteuer ohne negative wirtschaftliche Folgen nicht erhöht werden. Auch der Ersatz durch Lohnprozente ändert nichts an dieser Betrachtung, weil sowohl Lohnabzüge als auch die Mehrwertsteuer den Haushalten Kaufkraft entziehen. Der Spielraum für eine zusätzliche Verschuldung ist ebenfalls eng, wenn die Schuldenbremse und damit die Bundesverfassung nicht geändert werden. Zudem ist absehbar, dass die verfügbaren Spielräume innerhalb der Schuldenbremse bereits für die Teilnahme der Schweiz am EU-Forschungsprogramm Horizon und für die Schutzsuchenden aus der Ukraine genutzt werden.
Wird das Entlastungspaket des Bundesrates – mit gewissen Anpassungen nach der Vernehmlassung – nicht umgesetzt, muss im normalen Budgetprozess gekürzt werden. Damit wären wenige Aufgabengebiete negativ betroffen. Die Einsparungen würden einseitig bei den Ausgaben realisiert, die nicht über einen gesetzlichen Schutz verfügen: die Bildung, der öffentliche Verkehr, die Landwirtschaft, die Entwicklungszusammenarbeit und die Verteidigung. Diese Gefahr dürfte noch einige Kritiker dazu bewegen, am Schluss einem ausgewogenen Entlastungspaket zuzustimmen und damit rechtzeitig die nötigen Gesetzesanpassungen vorzunehmen. Sonst wird bei ihnen noch mehr gekürzt.
Die Zeit drängt. Das Gesetz muss spätestens im nächsten Frühling beschlossen werden, damit es Anfang 2027 in Kraft treten kann. Bis zum 5. Mai dauert die Vernehmlassung. Anschliessend wird der Bundesrat mit den Kantonen das Gespräch suchen müssen. Zwar haben diese das Entlastungspaket laut kritisiert. Sie signalisieren aber auch Gesprächsbereitschaft. Im Hinblick auf die Botschaft an das Parlament seien sie «bereit, zielführende Massnahmen gemeinsam zu definieren». Die Kantone wissen, dass sie ein grosses Interesse an einem ausgeglichenen Bundeshaushalt haben.
1 Kommentar
“...weil der Bundesrat bereits die Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent erhöhen will, um die 13. AHV-Rente zu finanzieren.”
Diese Kurzsichtigtkeit ist erschreckend. Die MWS sollte zeitgerecht ab 2026 um 1,1% erhöht werden, damit die 13.Rente wenigstens bis 2040 gesichert ist. Wir dürfen den Fehler der nicht nachhaltigen Finanzierung zu den massiven Leistungserhöhungen der AHV ab 1973/75 nicht vergessen. Diese damalige Unterfinanzierung führte zu den Nachfinanzierungen wie Demografieprozent, STAF und AHV21. Diese nicht zeitgerechten Finanzierungen haben dazugeführt, dass die heutigen Rentner und Bald-Rentner deutlich zuwenig in die AHV eingebracht haben. Rund 100 Mrd. müssen den Rentner nachbelastet werden, damit Gerechtigkeit bei der 1. Säule einkehrt.
Diese unkorrekten Finanzierungen müssen dringend korrigiert werden, damit die AHV glaubwürdig wird. Wir müssen den heutigen Beitragszahlern die Gewissheit geben, dass deren Beiträge und Steuern ihnen in gleicher Höhe wieder zugute kommen.
Wir müssen die Finanzierung der 13.Rente dringend sauber aufgleisen. Der entstehende Einführungsgewinn der Leistungsbezüger würde durch die geplante unzureichende Finanzierung (0,7% MWSt ab 2026) noch unnötig erhöht. Dies können wir uns, vor allem auch, wenn wir die unglückliche Geschichte der Finanzierung der AHV vor Augen halten, unter keinen Umständen erlauben.
Ev. zu erwartende wirtschaftliche Folgen einer ausreichenden Finanzierung der Zusatzleistung darf kein Hemmschuh sein. Kein unnötiger Lastentransfer in die Zukunft. Die entstehende Schuld durch den Einführungsgewinn ist doch schon schlimm genug.