Grossbanken sind «too big to fail», sie dürfen nicht scheitern. In der Realität übernimmt letztlich der Staat das Verlustrisiko beim Scheitern. Die machtlosen Steuerzahler werden in Zukunft per Gesetz das Risiko für eine Bankrettung tragen müssen. Das ist noch gewöhnungsbedürftig. So will es die Gesetzesvorlage für einen Public Liquidity Backstop (PLB), der in der nächsten Parlamentssession zur Behandlung kommt.
Die Rettung einer Grossbank durch eine noch grössere ist in der Schweiz nicht mehr möglich. Denn es gibt nur noch eine Monsterbank, die UBS. Auch die Grossbankrettung durch Abwicklung oder gar Konkurs ist eine professoral erdachte helvetische Geranienlösung, die sich als undurchführbar erwiesen hat. Denn andere Finanzplätze und ihre Regierungen tolerieren wegen der Ansteckungsgefahr nicht eine Abschreibung auf null. So bleibt beim Crash nur eine vorübergehende Übernahme durch den Staat, die Temporary Public Ownership (TPO). Oder zur Vorbeugung eine Hunderte Milliarden schwere Ausfallgarantie durch den Bund mit dem PLB.
Beim Absturz der Credit Suisse gewährte die Nationalbank eine gigantische Kreditsumme von 250 Milliarden Franken zur Liquiditätssicherung; und der Bund musste für einen grossen Teil über Nacht und mit Notrecht eine Kreditausfallgarantie übernehmen.
Der Gastautor
Rudolf Strahm ist ehemaliger Preisüberwacher und Ex-SP-Nationalrat.
Erst nach dem CS-Crash präsentierte der Bundesrat eine Botschaft zur gesetzlichen Verankerung eines PLB. Der PLB sichert eine Bundesgarantie für die vier verbleibenden systemrelevanten Banken oder Teile davon (UBS, ZKB, Postfinance, Raiffeisen): Wenn die Nationalbank in Zukunft zur Rettung einer dieser Banken Liquiditätskredite zur Verfügung stellen muss, soll der Bund diese mit einer Ausfallgarantie aus der Bundeskasse absichern. Der PLB ist also eine unfreiwillige Risikoübernahme durch die Steuerzahler.
Die Banken haben natürlich eine Vorliebe für diese teure Staatskrücke: Denn erstens schafft sie neues Vertrauen in die Bank, zweitens geniesst sie dadurch tiefere Refinanzierungskosten, und drittens erlaubt sie ihr grössere, gewagtere Risiko- und Spekulationsgeschäfte. Das ist eine staatliche Moral-Hazard-Krücke.
Die grosse Streitfrage wird sich um die Höhe dieser Versicherungsprämie drehen. Der Bundesrat ist furchtbar nachsichtig und möchte für alle vier Banken bloss eine Risikopauschale von nur 70 bis 210 Millionen Franken pro Jahr verrechnen. Das sind nur 0,005 bis 0,015 Prozent der risikorelevanten Kapitalsumme oder nur 0,6 bis 1,8 Prozent der kumulierten Konzerngewinne.
Die Finanzrechtsprofessorin Corinne Zellweger-Gutknecht bezeichnete an einem Symposium dieses Geschenk als kleines Goodie. Noch mehr: Ein Ökonomenteam der Universität Bern mit Professor Dirk Niepelt rechnete vor, dass die UBS mit solchen staatlichen Sicherheiten mit mindestens 2,6 Milliarden pro Jahr «subventioniert» würde.
Bei der UBS ist eine solche staatliche Garantie begehrt. Demgegenüber bekämpft sie mit allen PR-Registern offensiv die vom Bundesrat geforderte Aufstockung der Eigenmittel. Ständeräte haben gefordert, diese gewünschte Vorabstaatsgarantie als Pfand zurückzuhalten und den PLB erst dann zu beschliessen, wenn die erhöhten Eigenmittel und die anderen Regulierungen auch unter Dach sind. Man ist gespannt, wer sich durchsetzen kann.
1 Kommentar
Sobald eine Bank vom Staat Kredite ohne Sicherheiten benötigt ist die Bank gescheitert. Die Eigentümer sind wohl zu Hohe Risiken eingegangen und müssen nun die Segel streichen. Wenn diese Bank allerdings systemrelevant ist, darf das Bankgebilde nicht untergehen. Untergehen darf, oder eigentlich muss bei diesen Status, die Eigentümerschaft. Diese müssen ihren Einsatz ans Bein streichen. Nun ist dies bei den letzten beiden Interventionen des Staates zu TBTF-Banken (UBS, CS) leider nicht erfolgt. Die gescheiterten Eigentümer mussten nicht einen Totalverlust erleiden wie dies bei einer nicht systemrelevanten Bank der Fall gewesen wäre.
Die Anhebung des EK der UBS muss nun nicht im Zentrum stehen. Das Verhalten der Eigentümer muss risikoärmer werden. Dies schafft man, indem man den Eigentümer zu verstehen gibt, dass bei einem Eingehen von Risiken durch den Staat deren Anteile ausgebucht werden.
Wenn bei einer TBTF-Bank das EK wieder hergestellt werden muss kann dies letztlich mittels gesetzl. Bail-in bewerkstelligt werden. Sollte eine reine Liquiditätskrise die Bank ins schlingern gebracht haben, so wie dies bei der CS damals eingestuft wurde, sollte der nun mögliche PLP nur gegen Gratisaktien zu Handen des Staats erfolgen.
Die Fehler der damaligen UBS-Rettung dürfen nie mehr wiederholt werden. Bei Auflösung des Stabfund konnten die Alt-Eigentümer, statt ein Totalverlust im Okt.2008, einen Anteil am Börsenwert von 55 Mrd. ihr eigen nennen. Dies hat nicht zu stärkerer Zurückhaltung bei den Geschäftsrisiken durch die CS-Eigentümer animiert.