Die Jungfreisinnigen haben die Renteninitiative lanciert. Diese verlangt, das Rentenalter in der Schweiz schrittweise von 65 auf 66 Jahre zu erhöhen und danach an die Lebenserwartung zu koppeln.
Die Bundeskanzlei hat den Initiativtext vorgeprüft und am Dienstag im Bundesblatt publiziert. Dieser enthält im Wesentlichen eine Formel zur Berechnung des Rentenalters in Abhängigkeit zur Lebenserwartung. Die Initiantinnen und Initianten haben bis am 5. Mai 2021 Zeit, die für das Zustandekommen des Volksbegehrens nötigen 100'000 Unterschriften zu sammeln.
Streit unter Jungparteien
Im Komitee sitzen neben Jungfreisinnigen zahlreiche Bundesparlamentarierinnen und Bundesparlamentarier der FDP, darunter die Nationalräte Thierry Burkart (AG) und Christian Wasserfallen (BE), die Nationalrätinnen Christa Markwalder (BE) und Regine Sauter (ZH) sowie Ständerat Andrea Caroni (AR).
Die Renteninitiative hat bereits zu einem Zerwürfnis unter den bürgerlichen Jungparteien geführt. Die anderen werfen den Jungfreisinnigen vor, die Initiative trotz vorgängiger Absprache im Alleingang geplant zu haben. Weil sie erst im Nachhinein angefragt worden waren, haben die Jungparteien von BDP, CVP, EVP, GLP und SVP eine aktive Mitwirkung abgelehnt.
Kleine Schritte
Die Idee, das Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln, ist nicht neu. Eine Mehrheit hat sich dafür im Parlament vorläufig nicht gefunden. Auch beim Stimmvolk galt ein Rentenalter über 65 Jahre bisher als nicht mehrheitsfähig. Der Bundesrat verfolgt eine Politik der kleinen Schritte. Mit der AHV-Reform, die er dem Parlament im August vorgelegt hat, soll vorerst nur das Rentenalter der Frauen an jenes der Männer angeglichen werden.
Die steigende Lebenserwartung setzt sowohl die AHV als auch die berufliche Vorsorge unter Druck. Die AHV ist zwischenzeitlich in die roten Zahlen gerutscht und wird nun aufgrund des Zustupfs aus der AHV-Steuervorlage vorübergehend stabilisiert. In der beruflichen Vorsorge werden jährlich Milliarden umverteilt, weil die Rentenversprechen nicht anders eingelöst werden können. Andererseits bestehen Zweifel, ob überhaupt ausreichend Arbeitsplätze zur Verfügung stehen würden, um die über 65-Jährigen zu beschäftigen.
(sda/mlo)
1 Kommentar
° Mehrwertsteuer um 0,8 % erhöhen (8,5 %)
° Flexibilisierung Rente im Sinne der Möglichkeit eines Vorbezugs z.B. bei Elternschaft oder während einer Weiterbildung, entsprechend muss die "vorgezogene Rentenzeit" später nachgearbeitet werden, um wieder auf die Maximalrente zu kommen
° Möglichkeit freiwilliger Beiträge (sowohl seitens Arbeitnehmer als auch seitens Arbeitgeber) in die AHV, zwecks Flexibilisierung oder individueller Erhöhung der späteren Rente
° Möglichkeit für Firmen, anstatt obligatorische Kirchensteuer zu bezahlen, die AHV zu begünstigen
° Giesskannenprinzip abschaffen - auch bei bereits bestehenden Rentnern. Sprich, ab einem gewissen Einkommen aus der 2. Säule und/oder weiteren Erträge aus Liegenschaften, Aktien, etc. wird keine AHV-Rente oder nur ein Teil der AHV-Rente ausbezahlt. Ist aber jederzeit anpassbar, wenn sich die Einkommensverhältnisse ändern sollten.
° AHV-Lotterie mit angegliedertem AHV-Lotteriefonds analog dem bestehenden Lotteriefonds. Ein Teil der Erträge kommt der AHV zugute.