Wie die AHV muss auch die berufliche Vorsorge (BVG) dringend reformiert werden. Die Sozialpartner haben im Sommer einen Kompromiss vorgelegt. Diesen hat der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung geschickt.
Der Vorschlag enthälft folgende Kernpunkte: Der Mindestumwandlungssatz, mit dem das angesparte Kapital in eine Rente umgerechnet wird, sinkt von 6,8 auf 6,0 Prozent. Dadurch gehen auf einen Schlag 12 Prozent der Rente verloren.
Die heutigen Rentenversprechen können jedoch kaum mehr finanziert werden. Gründe sind die steigende Lebenserwartung und die sinkenden Erträge. Daher müssen mehrere Milliarden Franken pro Jahr innerhalb der zweiten Säule umverteilt werden.
Rentenzuschlag von 200 Franken
Die Linke hat die Senkung des Umwandlungssatzes schon zweimal erfolgreich an der Urne gestoppt. Dass die Gewerkschaften diesmal zustimmen, hat mit einem Gegengeschäft zu tun: Bezügerinnen und Bezüger von BVG-Renten sollen einen lebenslangen monatlichen Rentenzuschlag erhalten.
Für die ersten fünf Neurentner-Jahrgänge nach Inkrafttreten soll dieser Zuschlag 200 Franken, betragen, für dir folgenden fünf Jahrgänge 150 Franken und dann 100 Franken. Davon profitieren tiefere Einkommen und Teilzeitbeschäftigte sofort. Zudem wird damit das Rentenniveau einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen erhalten. Danach soll der Bundesrat den Betrag jährlich neu festlegen.
Finanziert wird der Zuschlag über einen Lohnbeitrag von 0,5 Prozent auf einem AHV-pflichtigen Jahreseinkommen bis 853'200 Franken. Diese Umlagefinanzierung stellt in der beruflichen Vorsorge einen umstrittenen Tabubruch dar. Es ist eine Konzession an die Linke, die sich schwer damit tut, mehr Geld in die zweite Säule zu pumpen und stattdessen die umlagefinanzierte AHV stärken möchte.
Koordinationsabzug halbieren – gut für Teilzeitkräfte
Das gleiche gilt für die umfangreichen Verbesserungen für Teilzeitangestellte, Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen und damit insbesondere für Frauen. Getreu dem Sozialpartner-Kompromiss schlägt der Bundesrat vor, den Koordinationsabzug, der den versicherten Lohn bestimmt, auf 12'443 Franken zu halbieren.
Das bedeutet ein höherer versicherter Lohn und höhere Beiträge, aber auch mehr Rente. Vom tieferen Koordinationsabzug profitieren insbesondere Teilzeitbeschäftigte. Für Arbeitnehmende mit mehreren Einkommen hingegen ändert sich nichts, weil die Eintrittschwelle bei 21'330 Franken bleibt.
Die Lohnbeiträge an die Pensionskasse hingegen werden so angepasst, dass ältere Arbeitnehmende für Arbeitgeber gegenüber heute günstiger und damit konkurrenzfähiger werden.
Aktuell betragen die Altersgutschriften 15 Prozent für 45- bis 54-Jährige und 18 Prozent für ältere Arbeitnehmende. Künftig sollen sie sich für beide Altersgruppen auf 14 Prozent des versicherten Lohns belaufen. Für Arbeitnehmende zwischen 25 und 44 Jahren werden die Beiträge einheitlich auf 9 Prozent festgelegt, was tendenziell eine Erhöhung bedeutet.
Kosten von mehr als 3 Milliarden Franken
Die Kosten für die Versicherten belaufen sich nach Angaben des Bundesrats auf über 3 Milliarden Franken. Mit 1,4 Milliarden schlagen die Halbierung des Koordinationsabzugs und Anpassung der Altersgutschriftensätze zu Buche, mit 1,85 Milliarden die Finanzierung des Rentenzuschlags. Um 200 Millionen Franken entlastet wird die Rechnung durch die Aufhebung der Zuschüsse für Vorsorgeeinrichtungen mit einer ungünstigen Altersstruktur.
Diese Massnahmen werden vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund, Travail.Suisse und dem Arbeitgeberverband mitgetragen. Der Bundesrat hat den Sozialpartner-Kompromiss unverändert in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 27. März 2020. In Kraft treten könnte die BVG-Reform 2023.
Nicht an Bord ist der Schweizerische Gewerbeverband. Er schlug dem Bundesrat vor, den Umwandlungssatz ohne Rentenzuschlag oder zusätzliche Lohnprozente zu senken. Darauf ist der Bundesrat nicht eingegangen. Er behält sich aber Anpassungen am Entwurf nach der Vernehmlassung vor.
Nachdem die Reform der Altersvorsorge im September 2017 gescheitert war, gleiste der Bundesrat rasch eine neue AHV-Reform auf. Diese liegt derzeit beim Parlament. Die Sozialpartner beauftragte er, Lösungen für die 2. Säule aufzuzeigen.
(sda/me)