Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) kann in Ausnahmefällen Zahlungen aus gesperrten Konten, Übertragungen gesperrter Vermögenswerte sowie die Freigabe gesperrter wirtschaftlicher Ressourcen bewilligen, unter anderem zur Vermeidung von Härtefällen.
Wie Lukas Regli, stellvertretender Leiter Ressort Sanktionen im Seco, auf Anfrage der «Handelszeitung» mitteilt, hat die Behörde seit Beginn der russischen Grossinvasion bis Mitte April 2023 rund 220 formelle Gesuche erhalten. Die meisten betrafen im Rahmen der Russland-Sanktionen entstandene Sperrungen und wurden wegen Härtefällen und weiterer Bestimmungen eingereicht. «Klassische Fälle» seien etwa die Abwicklung bestehender Geschäfte oder Zahlungen für Rechtsanwältinnen, da der Zugang zum Schweizer Recht und zu Gerichten für die Sanktionierten garantiert ist.