Die Streichung der Schweiz von der grauen EU-Liste der Steueroasen könnte sich verzögern. Ursprünglich war Oktober im Gespräch. Nachdem aber am Mittwoch die dafür zuständige EU-Expertengruppe keinen Entscheid gefällt hat, könnte es nun Anfang 2020 werden.
Grund dafür ist, dass die EU-Expertengruppe einen Grundsatzentscheid fällen möchte, was als Kriterium gelten soll, um Drittstaaten von der EU-Liste zu streichen. Soll es genügen, dass der Drittstaat das neue, konforme Steuergesetz in Kraft gesetzt hat oder muss es bereits in Kraft sein.
Reform wird auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt
Im Falle der Schweiz hat der Bundesrat Mitte Juni die Steuerreform, welche die Stimmberechtigten Ende Mai als Steuer-AHV-Paket (STAF) angenommen haben, auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt.
Die EU-Experten sehen sich zum ersten Mal mit dieser Situation konfrontiert. Liechtenstein etwa, das bereits im letzten Oktober von der grauen Liste gestrichen wurde, hatte zum Zeitpunkt des Streichens sein neues Steuergesetz bereits in Kraft.
EU bestreitet Zusammenhang zum Rahmenabkommen
Deshalb will die EU-Expertengruppe diese Frage ein für alle Mal klären und sich auf eine der beiden Varianten festlegen. Am Mittwoch sei man aber noch zu keinem Schluss gekommen, hiess es aus EU-Kreisen. Entsprechend habe man auch noch nicht über die Streichung der Schweiz von der Liste entscheiden können. Man werde in der Sitzung im September aber darauf zurückkommen.
Für die Schweiz bedeutet das, je nach Variante, dass sie entweder bereits im Oktober oder dann spätestens Anfang 2020 von der grauen Liste gestrichen werden dürfte. Einen politischen Zusammenhang, etwa zum Rahmenabkommen, wird in Brüssel gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA bestritten.
(sda/gku)