Die Fair-Preis-Initiative geht dem Bundesrat zu weit: Er empfiehlt das Volksbegehren zur Ablehnung. Doch die Landesregierung findet, dass tatsächlich mehr getan werden muss gegen die «Hochpreisinsel Schweiz». 

Deshalb hat sie einen indirekten Gegenvorschlag erarbeitet: Unternehmen sollen danach verpflichtet werden können, Firmen in der Schweiz auch über Lieferkanäle im Ausland zu beliefern. Das heisst umgekehrt: Die rein innerschweizerische Geschäftsbeziehungen würden nicht neu reguliert. 

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Die Fair-Preis-Initiative verlangt unter anderem, dass Kartell-Regeln und kartellrechtliche Grenzen auch für Unternehmen gezogen werden, die «marktbeherrschend» und «relativ marktmächtig» sind. Zudem soll ein «diskriminierungsfreier Einkauf» hiesiger Konsumenten im Online-Handel ermöglicht werden. Hinter dem Anliegen stehen die Stiftung für Konsumentenschutz, Gastrosuisse und der Wirtschaftsverband Swissmechanic.

Direkte Sanktionen? Nein

Als relativ marktmächtig gelten Unternehmen, von denen andere Firmen abhängig sind, weil es keine ausreichenden und zumutbaren Alternativen gibt. Diese abhängigen Abnehmer – so der Vorschlag des Bundesrates – sollen die nötigen Waren und Dienstleistungen im Ausland zu den dort geltenden Preisen beziehen können.

Das soll verhindern, dass inländische Unternehmen Waren ausschliesslich über inländische Vertriebskanäle und mit dem «Schweiz-Zuschlag» beziehen können. Voraussetzung ist, dass eine grenzüberschreitende Wettbewerbsbehinderung vorliegt.

Direkte Sanktionen zur Durchsetzung der neuen Regeln sind weder in der Initiative noch im indirekten Gegenvorschlag vorgesehen. Auf die Wettbewerbskommission dürfen die betroffenen Unternehmen also nicht zählen. Sie müssten ihre Ansprüche in erster Linie auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen, was vor allem ausserhalb des EU/EWR-Raums problematisch sein dürfte.

Was tun gegen Online-Schweiz-Zuschlag?

Zudem enthält der indirekte Gegenvorschlag keine Regeln gegen den «Schweiz-Zuschlag» im Onlinehandel. Die Initiative will mit einem Verbot des privaten Geoblockings dagegen vorgehen – damit hiesige Konsumenten direkt auf ausländischen Seiten einkaufen könnten. Der Bundesrat denkt aber, dass solch ein Verbot ohne staatsvertragliche Regelung nicht durchsetzbar wäre.

Die Initianten erachten den Gegenvorschlag als «praktisch wirkungslos». Man werde sich im Parlament für Nachbesserungen einsetzen, denn der Bundesrats-Entwurf helfe lediglich Unternehmen, die im Wettbewerb mit dem Ausland stehen. «Alle anderen Bereiche, wie etwa die öffentliche Verwaltung, der Bildungs- und Gesundheitssektor, die Landwirtschaft, aber insbesondere auch KMU, die ihre Produkte nicht exportieren, müssten nach wie vor ungerechtfertigte Schweiz-Zuschläge zahlen», sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse.

Und wichtig bleibe ein Verbot des Geoblocking: «Seit Dezember 2018 ist in der EU ein Geoblocking-Verbot in Kraft. Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Schweiz nicht auch gegen die Diskriminierung im Online-Handel vorgeht», meint Prisca Birrer-Heimo, Präsidentin des Konsumentenschutzes.

«Ausbeutungsmissbrauch»

Bei der Wirtschaftskommission des Ständerats ist derzeit eine parlamentarische Initiative hängig, die weiter geht als der Bundesrat: Sie will relativ marktmächtige Unternehmen der gleichen Missbrauchskontrolle wie marktbeherrschende Unternehmen unterstellen. Danach sollen – wie es auch die Fair-Preis-Initiative will – Geschäftsbeziehungen innerhalb der Schweiz ebenfalls besser überwacht werden. Verboten würde der so genannte Ausbeutungsmissbrauch: Wettbewerbsbehörden und Zivilgerichte müssten die Angemessenheit des Preises kontrollieren – und zwar selbst bei wirksamem Wettbewerb.

(sda / rap)