Der Fall einer Tochter und der Partnerin eines hohen Moskauer Beamten sorgte am Donnerstag für Schlagzeilen. Die beiden Frauen eröffneten nach Ausbruch des Ukraine-Krieges unbehelligt Bankkonten in der Schweiz bei Reyl. Auch führten Sie Konten bei Julius Bär und Pictet, die vor dem Krieg eröffnet waren. Sie legten laut «Tages-Anzeiger» hohe Millionenbeträge an. Die unbeantwortete Frage des Berichts war, warum es diesen Russinnen möglich sei, trotz Sanktionen solche Finanzgeschäfte in der Schweiz zu tätigen.

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Das für Sanktionen zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hält fest: «Gemäss den geltenden, vom Bundesrat beschlossenen Sanktionen sind solche Kontoeröffnungen nicht zu beanstanden.» Dies sagt Lukas Regli, der stellvertretende Chef des Ressorts Sanktionen beim Seco. Der Grund: EU-russische Doppelbürger und solche mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der EU, in Grossbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz dürfen Bankkonten frei eröffnen. Laut «Tages-Anzeiger» haben die genannten Russinnen den Pass des EU-Landes Zypern.