Der Fall einer Tochter und der Partnerin eines hohen Moskauer Beamten sorgte am Donnerstag für Schlagzeilen. Die beiden Frauen eröffneten nach Ausbruch des Ukraine-Krieges unbehelligt Bankkonten in der Schweiz bei Reyl. Auch führten Sie Konten bei Julius Bär und Pictet, die vor dem Krieg eröffnet waren. Sie legten laut «Tages-Anzeiger» hohe Millionenbeträge an. Die unbeantwortete Frage des Berichts war, warum es diesen Russinnen möglich sei, trotz Sanktionen solche Finanzgeschäfte in der Schweiz zu tätigen.
Das für Sanktionen zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hält fest: «Gemäss den geltenden, vom Bundesrat beschlossenen Sanktionen sind solche Kontoeröffnungen nicht zu beanstanden.» Dies sagt Lukas Regli, der stellvertretende Chef des Ressorts Sanktionen beim Seco. Der Grund: EU-russische Doppelbürger und solche mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der EU, in Grossbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz dürfen Bankkonten frei eröffnen. Laut «Tages-Anzeiger» haben die genannten Russinnen den Pass des EU-Landes Zypern.