Vor zwei Jahren hat die Bevölkerung der AHV 2021 zugestimmt. Mit dieser Vorlage konnten die AHV-Finanzen bis etwa 2030 ins Gleichgewicht gebracht werden. Das Rentenalter für Frauen wurde schrittweise auf 65 Jahre erhöht, der Mehrwertsteuersatz um 0,4 Prozentpunkte auf 8,1 Prozent angehoben. Da die geburtenstarken Jahrgänge in Pension gehen, braucht es auch im Hinblick auf das nächste Jahrzehnt eine Reform, damit der Finanzhaushalt der AHV bis 2040 im Gleichgewicht bleibt. Für diese will der Bundesrat bereits im nächsten Jahr Eckwerte unterbreiten. Es braucht nicht viel Fantasie, um sich diese vorzustellen: Es wird abzuwägen sein zwischen höheren Zuschlägen zur Mehrwertsteuer und einer Erhöhung des Rentenalters. Und vielleicht können auch kleinere Anpassungen im Bereich der Leistungen, beispielsweise für Witwer und Witwen, für eine Entlastung sorgen.
Der Gastautor
Serge Gaillard ist Ökonom und ehemaliger Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung.
Unabhängig davon muss aber auch die 13. Altersrente finanziert werden, welche 2026 eingeführt werden soll. Diese wird im ersten Jahr der Einführung rund 4,3 Milliarden Franken kosten. Darin inbegriffen sind auch die rund 870 Millionen Franken Mehrkosten, die dem Bund erwachsen, weil er gemäss Gesetz 20,2 Prozent der AHV-Ausgaben trägt. Angesichts der schwierigen Finanzlage des Bundes ist es wohl angebracht, auch diesen Teil der 13. Rente durch höhere Beiträge oder Zuschläge zur Mehrwertsteuer zu finanzieren. Insgesamt müssen die Beiträge damit um 0,9 Lohnprozente oder um 1,2 Mehrwertsteuerprozente erhöht werden. Dazu wird es mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Volksabstimmung brauchen. Die Bevölkerung wird ihre Zustimmung zur 13. Rente mit der Unterstützung einer Finanzierungslösung bestätigen können.
Damit es dazu kommt, muss zuerst das Parlament eine solche Finanzierungslösung auf den Weg bringen. Dort zeichnen sich schwierige Auseinandersetzungen ab. Die Meinungen gehen in zwei Punkten auseinander. Erstens ziehen SPS und Gewerkschaften eine Erhöhung der Lohnbeiträge vor, während die Arbeitgeber auf eine Erhöhung der Mehrwertsteuer setzen. Hier lässt sich eine Lösung einfach finden, weil die Unterschiede zwischen den beiden Finanzierungsarten nicht so gross sind: Mit einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und der Lohnabzüge um je 0,6 Prozent ist die 13. Rente finanziert.
Zweitens wollen einige bürgerliche Parteien die 13. Rente vorerst nicht oder nur teilweise finanzieren und damit die AHV-Finanzen ins Ungleichgewicht bringen. Sie hoffen, auf diese Art den Druck auf eine Erhöhung des Rentenalters vergrössern zu können. Dieser Schuss könnte allerdings nach hinten losgehen. Einerseits dürfte die Politik in einer akuten Finanzierungskrise der AHV schnelle Lösungen zu Lasten des Bundeshaushaltes suchen. Die Sanierung der Bundesfinanzen würde erschwert. Anderseits wäre in einer solchen Situation mit erbitterten Auseinandersetzungen über die Finanzierung der AHV zu rechnen. Die Bevölkerung würde in einer solchen Situation eher höheren Lohnbeiträgen zustimmen als einer Erhöhung des Rentenalters.
Vor diesem Hintergrund ist zu hoffen, dass das Parlament eine rasche Finanzierung der 13. Rente auf den Weg bringt. Die Bevölkerung wollte mit ihrer Zustimmung zur 13. Altersrente die AHV stärken. Das Ziel wird aber nur erreicht, wenn diese auch rasch finanziert wird.
1 Kommentar
Bezüglich AHV muss/sollte nicht nur die 13.Rente und eine weitere ärgerliche Nachfinanzierung zur Stabilisierung bis 2040 angegangen werden. Die Umverteilung von Jung zu Alt seit jeher oder zumindest seit den Revisionen in den 70ern durch Unterfinanzierung, muss nun angegangen werden. Wären die Nachfinanzierungen in der Grössenordnung wie AHV21, STAF 2020 und das Demografieprozent 1999 einigermassen zeitgerecht, z.B. 1980, erfolgt, lägen 150 Mrd. mehr in er Kasse der AHV. Die Alten haben ihr eigenen Leistungen in Form von Beiträgen und Steuern nicht eingebracht oder werden noch einbringen können. Die betragsmässig unzureichende Einforderung von Beiträgen und Steuern in der Vergangenheit haben die Alten in unserer Gesellschaft natürlich massiv bevorzugt. Besonders stossend an dieser Sache ist, das diese Personengruppe nun die Hauptnutzniesser der 13.Rente sind. Bevor die massive Umverteilung nicht korrigiert ist, dürfen für die Finanzierung der 13.Rente keinesfalls Lohnbeiträge herbeigezogen werden. Die Umverteilung Jung zu Alt darf nicht bis zum Exzess betrieben, sondern muss rückgängig gemacht werden. Dies kann/sollte 2026 beschlossen werden.
Die Finanzierung zur 13 Rente muss natürlich zeitgerecht und beträgsmässig in nachhaltiger Höhe 2026 starten. Sie sollte fürs erste ausschliesslich mittels MWST getragen werden und 2030 enden. 2026 muss dann eine def. Finanzierung unter Berücksichtigung/Korrektur (ev. via Nachbelastungen) der oben erwähnten Punkte beschlossen werden.