In Basel hat der Regierungsrat ein Pilotprojekt lanciert, um zu untersuchen, wie sich eine Entlastung der Sozialarbeiter auswirken würde. Befristet wurden 5,5 neue Vollzeitstellen bewilligt. Sie sollen helfen, die Fallbelastung zu senken, also die Zahl der Sozialhilfe-Fälle, die ein Mitarbeiter betreut. Und dadurch wiederum sollen die Kosten und die Fallzahlen in der Langzeitbetreuung reduziert werden.

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In ihrem Bericht rechnet die Stadtbasler Kantonsregierung vor, dass sie innerhalb von fünf Jahren mit Nettoeinsparungen von 8,4 Millionen Franken rechnet.

Weniger Kosten durch mehr Personal?

Das Projekt in Basel-Stadt befeuert die Diskussion um die Kosten in der Sozialhilfe. Immerhin wirkt es auf den ersten Blick widersprüchlich, durch den Einsatz von mehr staatlichen Sozialarbeitern die Ausgaben senken zu wollen. Zudem lässt aufhorchen, dass der Vorstoss aus dem bürgerlichen Lager stammt.

Doch der Versuch, Sozialhilfekosten durch Mehranstellungen zu reduzieren, ist kein Basler Phänomen – verschiedene Gemeinden haben diese Lösung schon ausprobiert und Erfahrungen damit gemacht.

Das wohl bekannteste Beispiel dieses Versuchs findet sich in Winterthur: 2017 wurde dort eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) lanciert, um die Auswirkungen der Fallbelastung auf die Fallkosten und Ablösequote zu untersuchten; die «Ablösequote» besagt, wie viele Bezüger wieder aus der Sozialhilfe entlassen wurden. Sozialarbeiter, die der Testgruppe zugeteilt wurden, mussten statt den in Winterthur üblichen 140 Fällen nur 75 Fälle betreuen.

Die Studienverantwortlichen kamen zum Schluss, dass die Kosten bei der Testgruppe pro Fall jährlich um 1452 Franken sanken. Ebenso wurde die Unterstützungsdauer pro Fall reduziert. Dies führte zu hochgerechnet 1,5 Millionen Franken an jährlichen  Nettoeinsparungen für den Fall, dass die Belastung entsprechend über die ganze Sozialhilfeabteilung reduziert würde.

Dabei waren weitere Vorteile wie raschere Ablösungen noch gar nicht eingerechnet. Basierend auf dieser Studie hat Winterthur 17,5 befristete Vollzeitstellen bewilligt.

Wie höhere Ausgaben zu tieferen Kosten führen

Doch wie kommt es zu diesen Einsparungen? «AvenirSocial empfiehlt eine Fallbelastung, die 80 bis 100 Fälle pro fallführendem Mitarbeiter in Vollzeitanstellung nicht überschreitet», sagt Stéphane Beuchat, Co-Geschäftsleiter des Sozialarbeiter-Berufsverbands.

Dabei ist zudem die Komplexität der Fälle zu beachten. Bei höheren Lasten kann eine Reduktion der Fallbelastung zu tieferen Sozialhilfekosten führen: Zwar fallen mehr Personalkosten an, dafür ergeben sich Einsparungen, welche diese Kosten übertreffen.

Dies geschieht laut der ZHAW-Studie unter anderem dadurch, dass die Berater ihre personellen Ressourcen effizienter einsetzen können, ferner durch intensiveren Kontakt ihren Klienten eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt und ein höheres Erwerbseinkommen bei niedrigerem Unterstützungsbedarf ermöglichen. Dem fügt der Regierungsrat Basel-Stadt in seinem Bericht hinzu, dass Sozialarbeiter, welche weniger Fälle betreuen, vertiefter abklären können, ob denn IV-Renten bezogen werden können oder ob komplexe Familienzulagen-Ansprüche bestehen: All das entlastet die Sozialhilfe.

Das Modell könnte Schule machen

Dass es vielerorts Spielraum für eine Reduktion der Fallbelastung gibt, zeigt auch die Einschätzung von Beuchat: «Viele Sozialhilfemitarbeitende berichten, dass sie 120 bis 140 Fälle betreuen müssen.» Einige Gemeinden haben dies ebenfalls erkannt. Die Stadt Frauenfeld hat im Jahr 2017 neue Stellen im Sozialbereich bewilligt.

Der damalige Leiter des Amtes für Soziale Dienste, Turi Schallenberg, sagte im Jahr 2018 im «Beobachter» zur ZHAW-Studie: «Die Studie ist so wertvoll, weil sie empirische Zahlen liefert zu Erfahrungswissen, das grundsätzlich schon lange vorhanden ist.»

Doch nicht nur auf kommunaler Ebene gibt es Bestrebungen, die Falllast zu reduzieren: Bern ging als Kanton voran und schreibt in der Sozialhilfeverordnung eine Belastung von achtzig bis hundert Fällen pro Vollzeitstelle vor.

Es ist schwierig, die regionalen Beispiele miteinander zu vergleichen. Basel-Stadt beispielsweise hat eine «Falllast» – so ein Fachausdruck – von achtzig Fällen. Das ist weit entfernt von der Belastung, die Winterthur 2017 kannte. Aus diesem Grund setzt sich das Pilotprojekt in Basel-Stadt anders zusammen, die Personalaufstockung wird nur in einigen Abteilungen vorgenommen, um Mitarbeitende zu entlasten.

Was aber über all diese Beispiele hinweg gilt, ist, dass man gespannt sein kann: Im Sommer 2021 folgt der Schlussbericht aus Winterthur. Und nach Abschluss des fünfjährigen Pilotprojekts in Basel-Stadt wird auch dort ein Fazit gezogen werden. Vielleicht entwickelt sich dabei ein neues Kapitel in der Sozialpolitik der Schweiz.