In einer Pressemitteilung teilt die Staatsanwaltschaft Schwyz mit, gegen Bruno Frick und seinen CVP-Kollegen Philipp Dobler keine Untersuchung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und ungetreuer Geschäftsführung mit Bereicherungsabsicht einzuleiten. Der designierte Verwaltungsrat der Finanzmarktaufsicht Finma und sein CVP-Kollege Philipp Dobler waren Verwaltungsräte der Buechli Holding AG, die an der Zürcher Strehlgasse eine Liegenschaft entwickelte. Dabei wurde laut einem rechtskräftigen zivilrechtlichen Urteil aus 2004 gegen die Anweisungen des Inhabers der Buechli Holding, einem deutschen Immobilienexperten, verstossen.
Mit diesem Verhalten wurde es möglich, dass der Deutsche aus dem Geschäft geworfen und die Liegenschaft von seinem Ex-Partner an die Winterthur Versicherung vermittelt wurde. Die Staatsanwaltschaft Schwyz sieht im Zusammenhang mit dem Mandat der beiden bei der Buechli Holding Ende der 1990er Jahre kein Strafrecht verletzt, teilte sie heute mit.
Kläger fechten Entscheid an
Frick zeigt sich in einer Stellungnahme zufrieden. «Damit stellt die zuständige Strafbehörde klar, dass im Zusammenhang mit der Strafanzeige aus dem Jahr 2011, welche einen geschäftlichen Vorfall aus dem Jahr 1999 betrifft, absolut kein Verdacht gegen mich vorliegt», schreibt er in einer Stellungnahme. Die Behörde bescheinige ihm ausdrücklich, korrekt gehandelt zu haben. «Alle erhobenen Anschuldigungen erweisen sich als haltlos und willkürlich», so Frick.
Mit dem aktuellen Entscheid der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz geht die Affäre Frick indes eher in eine neue Runde. Denn die Klägerpartei wird nach Informationen von handelszeitung.ch dagegen rekurrieren. Damit wird die Kontroverse um Frick und seine Aktivitäten in der Buechli Holding die Finma auch nach seinem offiziellen Amtsantritt als Verwaltungsrat am 1. August weiter beschäftigen.