In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft mit 28 zu 9 Stimmen bei 6 Enthaltungen gut. Die Gegenstimmen stammten vereinzelt von Vertreterinnen und Vertretern der Mitte, der FDP sowie der SVP. Der Bundesbeschluss zum entsprechenden Verpflichtungskredit passierte mit 36 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen.

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Anders als der Bundesrat möchte der Ständerat, dass auch kleinere Unternehmen von der Bundeshilfe profitieren können, sofern sie systemrelevant sind. Der Bundesrat wollte allein die drei Konzerne Axpo, Alpiq und BKW unter den Schutzschirm stellen. Die BKW will diesen Schirm nicht, die Axpo nur basierend auf Freiwilligkeit.

Unternehmen, die auf eine kantonale Liquiditätsunterstützung zählen können, wollte der Bundesrat dagegen im Wesentlichen vom dringlichen Bundesgesetz ausnehmen. Das könnte in erster Linie die BKW betreffen, falls der Kanton Bern als Mehrheitsaktionär rechtsgenüglich einspringen sollte.

Weiter nahm der Rat eine Bestimmung auf, die Wasserzinsen und Konzessionsabgaben unangetastet lässt, auch wenn Unternehmen von Kantonen und Gemeinden Darlehen beziehen.

Befristet bis 2026

Den Anstoss für das dringliche Bundesgesetz gaben extreme Preisausschläge im vergangenen Dezember. Die Strompreise schossen innert weniger Tage um das Acht- bis Neunfache in die Höhe. Alpiq - der nach Umsatz zweitgrösste Stromversorger der Schweiz - ersuchte daraufhin wegen des drohenden Liquiditätsengpasses den Bund vorsorglich um finanzielle Hilfe.

Später zog Alpiq das Gesuch zurück, weil die Aktionäre dem Konzern Mittel zur Verfügung stellten. Durch den Krieg in der Ukraine hat sich die Situation, was die Preisausschläge im Stromhandel angeht, in der Zwischenzeit weiter verschärft.

Energieministerin Simonetta Sommaruga sprach im Rat von einer «ersten weltweiten Energiekrise». Eine Regierung habe in solchen Situationen zu handeln und vorzusorgen. Die Sicherstellung der Stromversorgung auch in aussergewöhnlichen Zeiten habe allergrösste Bedeutung.

Das dringliche Bundesgesetz soll nach dem Willen des Bundesrats befristet bis 2026 gelten.

(awp/tdr)